Der Integrierte Pflanzenschutz ist das Leitbild für den Pflanzenschutz in Deutschland. Mit der Berücksichtigung der Grundsätze im Rahmen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutzgesetz hat er schon seit 1986 Tradition. Seit 2012 sind die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – mit Inkrafttreten des Deutschen Pflanzenschutzgesetzes (Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG, Anhang III) – für alle Landwirte verpflichtend.
Die Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau sind nun vom Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen worden und online abrufbar.
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