Landesdüngeverordnung — drei zusätzliche Maßnahmen

28. Juli 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Aktuelle Landesdüngeverordnung beachten: Seit dem 31. März ist die neue Landesdüngeverordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Über diese Verordnung wurde eine neue, binnendifferenzierte Gebietskulisse zu nitratbelasteten Gebieten ausgewiesen und festgelegt. Diese ist online einsehbar. In den dort ausgewiesenen, nitrataustragsgefährdeten Feldblöcken sind die drei bereits 2019 festgelegten zusätzlichen Maßnahmen einzuhalten:

  • Nährstoffanalyse vor der Aufbringung von Wirtschaftsdüngern oder Gärrückständen,
  • verlängerte Sperrfrist für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen N-Gehalten auf Grünland vom 15. Oktober bis 31. Januar,
  • einstündige Einarbeitungsfrist auf unbestelltem Acker für organische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff.

Achtung: Bisher gab es eine Ausnahmeregelung zur Befreiung von den drei Maßnahmen gemäß Landesdüngeverordnung, wenn der Nährstoffvergleich ein N-Saldo unter 35 kg N/ha aufweist. Diese Ausnahmeregelung gibt es nach juristischer Prüfung seit Inkraftsetzung der Düngeverordnung 2020 am 1. Mai nicht mehr, da der Nährstoffvergleich weggefallen ist.

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