Kartoffellagerung

Keimhemmung: Einsatz von 1,4SIGHT wieder erlaubt

Knapp zwei Wochen nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Ruhen der Keimhemmer 1,4SIGHT und ARGOS anordnete, dürfen Landwirte 1,4SIGHT jetzt wieder einsetzen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen des Pflanzenschutzmittels 1,4SIGHT (Zulassungsnummer 008692-00) aufgehoben. Damit darf der Keimhemmer ab sofort wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Vor der Aufhebung des Ruhens wurde mit Änderungsbescheid vom 16. Dezember 2020 die Zulassung angepasst. Das Mittel muss mit folgenden Anwendungsbestimmungen versehen werden:

  • VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
  • VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.

Der Zulassungsinhaber DormFresh Ltd. hat versichert, dass es in Deutschland ausreichende Kapazitäten bei elektrisch betriebenen Heißvernebelungsgeräten gibt. Sollten Sie Fragen zur Verfügbarkeit der geeigneten Geräte haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Zulassungsinhaber, den zuständigen Pflanzenschutzdienst oder Anbauverband.

Zum Hintergrund

Mit Fachmeldung vom 4. Dezember 2020 hat das BVL das Ruhen der Zulassung von 1,4SIGHT bekannt gemacht. Anlass war ein Brand in einem Kartoffellager, der durch die Heißvernebelung des Pflanzenschutzmittels mit einem hierfür nicht geeigneten Gerät ausgelöst wurde.