Kartoffeln — Zulassung Mancozeb, Zulassung Monceren Pro, Chlorpropham, Geräteprüfpflicht

Pflanzenbau aktuell: 11. November 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Entgegen der Ankündigung in der vergangenen Woche, dass das wöchentliche PB-aktuell in die Winterruhe geht, kommen hier nun noch wichtige Hinweise zum Kartoffelanbau.

Mancozeb: keine Erneuerung der Wirkstoffzulassung: Der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat am 23.10.2020 entschieden, dass der Wirkstoff Mancozeb keine Erneuerung der EU-Wirkstoffzulassung erhalten wird. Diese Entscheidung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, wahrscheinlich Ende Dezember 2020. Ab dann gilt voraussichtlich eine 6-monatige Abverkaufsfrist und eine 6-monatige Aufbrauchfrist. Sobald die Termine endgültig feststehen, werden diese zeitnah nachgereicht.
Das heißt, ein Einsatz von Mancozeb-haltigen Mitteln ist nur noch 2021 möglich. Hierdurch fällt fast die Hälfte der zugelassenen Krautfäule- und Alternariamittel weg.
Ein Resistenzmanagement ohne Mancozeb wird zukünftig eine große Herausforderung darstellen.
Aufgrund dieser Zulassungssituation kann es sein, dass 2021 nicht alle Mancozeb-haltigen Mittel ausreichend zur Verfügung stehen. Daher: Nur so viel kaufen, wie 2021 wirklich benötigt wird.

Die Zulassung für mancozeb-haltige Mittel in Kartoffeln läuft aus:

Zulassung für Monceren Pro widerrufen: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 5. Januar 2021 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Monceren Pro mit dem Wirkstoff Pencycuron. Es gelten keine...


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