Das Ruhen der Zulassung von Argos (Wirkstoff Orangenöl) wurde zum 1. April 2021 aufgehoben. Allerdings gelten für das Mittel zwei neue Anwendungsbestimmungen:
- VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
Auch bei sachgerechter Verwendung von verbrennungsmotorgetriebenen Heißvernebelungsgeräten entstehen sehr heiße Oberflächen. Kommt das Mittel mit diesen in Kontakt, kann dies zu einem Brand in den Lagerhallen führen. Auch der Einsatz vom Cropfog ist aktuell verboten.
- VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.
Laut Zulassungsinhaber ist eine Ausbringung aktuell nur noch mit dem Besteman Resonator Hotfog möglich. Der Einsatz vom Synofog ist aktuell verboten.
Keine Einschränkungen gibt es hinsichtlich der Kaltvernebelung. Landwirte dürfen z. B. die Kaltvernebelungsgeräte der Firma Swingtec vom Typ Fontan Mobilstar EK (für größere Lagerhallen) oder vom Typ Fontan Starlet (für kleine Lagerhallen) einsetzen. Der Zulassungsinhaber führt seit Januar Versuche mit diesen Geräten durch.
Eigene Erfahrungen mit dem Verfahren der Kaltvernebelung liegen der Landwirtschaftskammer NRW nicht vor, insofern kann sie aktuell keine Empfehlungen dazu aussprechen. Für die Saison 2021 sind jedoch entsprechende Versuche in Praxislagerhallen in NRW geplant.
Da die Kaltvernebelungstechnik in Deutschland bislang kaum verbreitet ist, wird das Mittel Argos 2021 nicht vertrieben, um dem Risiko eines fälschlichen Einsatzes mit aktuell verbotener Technik vorzubeugen.
Argos ist seit Mitte Februar auch FiBL gelistet und somit zukünftig auch in der ökologischen Landwirtschaft einsetzbar.