Notfallzulassung für Promanal HP zur Pflanzguterzeugung: Für Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl 830 g/l) wurde eine Notfallzulassung nach Artikel 53 gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung erteilt.
Die Zulassung gilt für den Zeitraum vom 21. April 2021 bis zum 20. August 2021 (120 Tage). Erfreulich ist, dass die Behandlung nicht nur bei Vorstufen- und Basispflanzgut, sondern auch bei zertifiziertem Pflanzgut erlaubt ist. Die zugelassene Menge ist auf 147 000 l, ausreichend für etwa 6000 ha Pflanzkartoffeln, begrenzt. Im genannten Zeitraum sind fünf Einsätze des Mittels erlaubt:
- BBCH 10 bis BBCH 24: dreimal 3,5 l/ha im Abstand von drei Tagen in 200 bis 400 l/ha Wasser.
- BBCH 25 bis BBCH 91 (erstmals drei Tage nach der vorherigen Applikation von 3,5 l): zweimal 7 l/ha im Abstand von sieben Tagen in 200 bis 400 l/ha Wasser.
Promanal HP wirkt, indem es die Blattoberflächen mit einer Schicht aus Paraffinöl, welche von Blattläusen gemieden wird, überzieht. Sollte eine Blattlaus trotzdem in das Blattgewebe stechen, so reinigt das Paraffinöl das Saugorgan von nicht-persistenten Viren (z. B. Y-Virus). Somit ist die Übertragung das Virus nicht möglich. Das Mittel hat keine direkte Wirkung gegen Blattläuse.
Paraffinöl kann 10 bis 14 Tage nach dem Spritzen auf den Blättern haften, doch Anbauer müssen auch den für Läuse sehr attraktiven Neuzuwachs schützen. Aus diesem Grund sollten sie zu Beginn dreitägig und später wöchentlich behandeln. Als Faustregel für eine gute Wirkung gilt: 1 l/ha Öl pro Tag. Bei starkem Blattzuwachs und hohem Läusedruck Spritzabstände verkürzen. Spritzstart: bei rund 30 bis 40 % Feldaufgang.
Bei starker Sonneneinstrahlung und Hitze (über 25 °C) kann das Öl seine Wirkung verlieren und Phytotox verursachen. Deswegen sollten die Applikationen abends und nachts – aber auf abgetrockneten Beständen – stattfinden. Promanal HP darf nicht mit Fluazinam und fluazinamhaltigen Fungiziden oder Nähr- und Zusatzstoffen (z. B. Mn, Zn, Cu, Bor etc.) gemischt werden. Geeignet sind Kombinationen mit Pyrethroiden oder Krautfäule-Fungiziden. Dabei sollten Anwender das Öl immer zuletzt einmischen!
Der Öleinsatz verlängert die Antrocknungszeit, die Bestände bleiben länger feucht. Somit steigt die Gefahr für Krautfäule, aber gleichzeitig erhöht das Öl die Regenfestigkeit der Krautfäule-Fungizide.
Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft, kann jedoch Bestäuberinsekten schädigen. Deswegen sollten Landwirte Anwendungen in der Blüte vermeiden oder in die Abendstunden (NN410) schieben. Das Mittel hat die Gewässerauflage NW 607-1, weshalb selbst bei einer Abdriftminderung von 90 % ein Gewässerabstand von 20 m gilt. Es gibt keine Wartezeit und aussortierte Pflanzkartoffeln dürfen als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden. Promanal HP ist auch im ökologischen Kartoffelanbau zulässig.
Notfallzulassung für Novodor FC im ökologischen Kartoffelanbau: Für Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis, Stamm NB 176) wurde eine Notfallzulassung nach Artikel 53 gegen Kartoffelkäfer im ökologischen Kartoffelanbau erteilt. Die Zulassung gilt für den Zeitraum vom 21. April 2021 bis zum 19. August 2021 (120 Tage). Die zugelassene Menge ist auf 54 000 l begrenzt. Das reicht für zwei Anwendungen (im Abstand von fünf Tagen zweimal 5 l) auf etwa 5400 ha Kartoffeln im ökologischen Anbau aus.
Die Applikation sollte bei Befallsbeginn ab dem Schlüpfen der ersten Larven stattfinden. Die Kartoffeln müssen dabei im BBCH-Stdium 31 bis 79 sein. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft und hat keine Wartezeit.