Pflanzenbau aktuell

Kartoffeln: Nachbauerklärung für das Anbaujahr 2020/21

Bis zum 30. Juni 2021 müssen Landwirte eine Nachbauauskunft geben und ggf. die Nachbaugebühr zahlen. Die Nichtbeachtung kann empfindliche Folgen haben.

Für das Anbaujahr Herbst 2020/Frühjahr 2021 wurden die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2021.

Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten für die Wiederaussaat im eigenen Betrieb verwenden. Da auch im Nachbausaatgut dieselbe Genetik der Sorte steckt,...


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