In der Vergangenheit kam es bei der Anwendung von Prosulfocarb in Einzelfällen zu Wirkstoffeinträgen in benachbarten Gemüseflächen oder ökologisch angebauten Kulturen sowie zu Blattschäden an Zuckerrüben. Um Verflüchtigung und Abdrift zu vermeiden, sind für den Einsatz von Prosulfocarb die Auflagen NT 145, NT 146 und NT 170 zu beachten, das heißt:
- Zur Begrenzung der Abdrift werden Düsen der Abdriftminderungsklasse 90 % auf der gesamten Fläche vorgeschrieben.
- Der vorgeschriebene Mindestaufwand von 300 l Wasser pro ha verringert den Feintropfenanteil.
- Flankierend wird die Fahrgeschwindigkeit auf 7,5 km/h limitiert, da nur dann die Verlustminderung von 90 % erreicht wird.
- Die Vorschrift, das Mittel nur bei einer Windgeschwindigkeit von höchstens 3 m/s auszubringen, soll sowohl die Abdrift des Spritznebels als auch Verfrachtung durch Bodenerosion vermeiden.
Lange Injektor-Düsen (z. B. ID3 von Lechler) mit Kaliber 04 oder 05 passen bei angemessener Geschwindigkeit/Druck sehr gut. Der Einsatz sollte bei Temperaturen unter 20 °C und einer Luftfeuchtigkeit von über 40 % erfolgen. Das Spritzgestänge sollten Anwender maximal 50 cm über dem Dammfirst führen, denn zu hoch stehende Spritzgestänge bedingen eine Vervielfachung der Abdrift. Faustzahl: 10 cm mehr Gestängehöhe bedeuten eine Verdopplung der Drift.
Herbizideinsätze sollten Kartoffelanbauer im Vorfeld mit dem benachbarten Gemüse- oder ökologisch wirtschaftenden Anbauer abstimmen und die Behandlung aufschieben, wenn die benachbarte Gemüse- oder ökologisch produzierte Kultur unmittelbar vor der Ernte steht. Das höchste Gefährdungspotenzial besteht dann, wenn Folie/Vlies abgenommen wird und die ersten Gemüsesätze unmittelbar zur Vermarktung anstehen. Im Zweifelsfall sollten Anbauer auf den Einsatz von Boxer verzichten, eine Alternative ist Bandur.