Pflanzenbau aktuell

Kartoffeln: Anzeige nach Clomazone-Schäden und mehr

Beobachten Landwirte rund um ihre Flächen Schäden durch Clomazone, müssen sie diese unbedingt anzeigen. Krankheiten und Schädlinge treten unterschiedlich auf. Die Zulassung für Teppeki wurde geändert.

Clomazone-Schäden melden: Aktuell treten mehrere Clomazone-Schäden in benachbarten Gärten oder am Feldrand auf. Es wurden private Anzeigen erstattet. Für den Wirkstoff Clomazone gilt die NT 149-Auflage, das heißt der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.

Zulassungsänderung Teppeki: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ändert die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) hinsichtlich der Anwendungen in Kartoffeln.

  • Konsumware: Die Anwendung gegen Blattläuse allgemein ist in Kartoffeln nur noch bis BBCH 51 (vorher bis BBCH 55) zulässig. In Kartoffeln, die als Nahrungs- oder Futtermittel bestimmt sind, darf Teppeki nicht in Tankmischungen mit ölhaltigen/auf Öl basierenden Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht werden (Erteilung der Auflage VV232).
  • Pflanzkartoffeln: Gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffeln, die zur Pflanzkartoffelproduktion bestimmt sind, darf Teppeki bis BBCH 15 auch in Tankmischung mit ölbasierten oder ölhaltigen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen angewendet werden (Wegfall der Auflage VV232).
  • Hintergrund: Es liegen neue Studien vor, die vermuten lassen, dass es in Kartoffeln zu Überschreitungen...