In diesem Jahr ist besonders nach Starkniederschlägen vermehrt Lager in Getreidebeständen zu beobachten. Mit der Entscheidung für eine Sikkationsmaßnahme ist Folgendes zu beachten:
Es gilt die Einhaltung eines 40-tägigen Abstandes zwischen Spritzungen, sofern diese in ihrer Gesamtaufwandmenge reiner Gylphosatprodukte und/oder anderer glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel die Summe von 2,9 kg/ha Glyphosat/ha überschreiten (NG352).
Zur Vorernteanwendung im Getreide ist eine Anwendung nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen wegen Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist (WA 700/WA 701/WA 7012).
Einsatztermin: Ab BBHC 89, also sobald die Vollreife erreicht ist und der Fingernagelabdruck auf dem Korn irreversibel ist, ist der Einsatz erlaubt. Die Wartezeit beträgt je nach Produkt 7 bis 14 Tage. Je nach Witterung sind für eine gute Wirkung mindestens 10 bis 14 Tage notwendig.
Aufwandmenge: Die Aufwandmenge richtet sich nach der Stärke der Verunkrautung bzw. des Zwiewuchses:
- Gräser, Gerstenzwiewuchs: 1250 g/ha Glyphosat (70%)
- Unkräuter, Weizenzwiewuchs: 1440 g/ha Glyphosat (80%)
- Wurzelunkräuter, Windenknöterich: 1800 g/ha Glyphosat (100%)
In Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) zugelassene Produkte zur Sikkation ein- und zweikeimblättriger Unkräuter sind u.a. 3,75 l/ha Roundup PowerFlex bei maximal einer Anwendung pro Jahr und Kultur und 7 Tagen Wartezeit. Ebenso kann Roundup Rekord, ein wasserlösliches Granulat, mit 2,5 kg/ha zum Einsatz kommen. Statt 480 g/l wie Roundup PowerFlex enthält Roundup Rekord 720 g Glyphosat/kg.
Alternativ eignen sich diverse andere zugelassene glyphosathaltige Produkte wie maximal 3,75 l/ha Dominator 480 TF oder maximal 4 l/ha Glyfos Supreme.
Wo Kornblumen, Klatschmohn oder andere Unkräuter blühen, ist auf eine Sikkation zu verzichten. Da Glyphosat langsam wirkt, sind beispielsweise blühende Kornblumen noch mehrere Tage nach dem Glyphosateinsatz für Bienen attraktiv. Gerade in diesem Fall sollten Landwirte Maßnahmen zur Ernteerleichterung auf das notwendige Maß beschränken. Glyphosathaltige Produkte dürfen nicht zur Steuerung des Erntezeitpunktes in Getreide eingesetzt werden.
In Braugerste und Beständen zur Saatgutvermehrung ist die Applikation glyphosathaltiger Produkte nicht erlaubt. Die Wasseraufwandmenge sollte 200 l/ha nicht überschreiten.
Die Vorernteanwendung in Raps ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine Beerntung durch Unkrautdurchwuchs oder extremen Zwiewuchs auf anderen Wegen nicht zu gewährleisten ist. Behandelt werden sollten auch hier nur betroffene Teilflächen. Sobald 50 % der Schoten ausgereift sind (Samen schwarz und hart), kann der Einsatz erfolgen.
Zugelassen sind z.B. Roundup PowerFlex, Dominator 480 TF/Landmaster Supreme 480 TF/Rosate Supreme 480 TF mit 3 l/ha und Roundup Rekord mit 2 kg/ha (jeweils 7 Tage Wartezeit). Helosate 450 TF mit 2,5 l/ha besitzt eine Wartezeit von 14 Tagen.
Die Vorernteanwendung in Ackerbohnen und Futtererbsen kann rund 14 Tage vor der Ernte – sobald 50 % der Hülsen reif und dunkel sind und die Körner etwa 30 % Feuchte enthalten – erfolgen.
Erlaubt sind 3 l/ha Roundup PowerFlex und 2 kg/ha Roundup Rekord mit 7 Tagen Wartezeit.
Ratsam ist es, vor der Applikation ein Foto von der zu behandelnden Fläche aufzunehmen. Dies kann im Fall von Rückfragen als Absicherung dienen.