Disteln und Brennnessel regulieren: Nach der Nutzung und dem Wiederergrünen der Narbe, besteht jetzt die Möglichkeit Disteln und Brennnesseln bis Ende August zu bekämpfen. Beide Pflanzenarten können mit Herbiziden gut reguliert werden, wenn sie nach dem Wiederaustrieb eine Wuchshöhe von 20 bis 30 cm erreicht haben. Das ist etwa drei bis vier Wochen nach einer Nutzung oder dem Mulchen der Fall. Eine preiswerte Möglichkeit gegen Disteln besteht zum Beispiel mit dem Einsatz von 2 l/ha U 46 M-fluid. Dieses Herbizid wirkt besonders gut, wenn bei der Applikation eine hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen um 20 °C vorherrschen. Eine sehr gute Wirkung ist auch mit 3 l/ha Kinvara zu erwarten. Mit diesem Präparat werden auch Hahnenfuß, Ampfer, Löwenzahn und Vogelmierepflanzen dezimiert.
Gegen die Brennnessel sind triclopyrhaltige Herbizide wie zum Beispiel Ranger mit einer Aufwandmenge von 2,0 l/ha zu bevorzugen. Diese Herbizide minimieren auch Ampfer, Bärenklau, Löwenzahn und Vogelmiere.
Da Brennnesseln horstweise auftreten sind Flächenbehandlungen nicht nötig. Hier kann man Kosten sparen, indem man mit der Rückenspritze und einer 1%-igen Lösung (entspricht 100 ml Ranger / 10 l/ha Wasser) gegen diese Horste vorgeht.
Treten neben Brennnesseln auch Disteln auf Weideflächen auf, so kann auch Simplex entweder als Einzelpflanzenmaßnahme mit einer 1%-igen Lösung (entspricht 100 ml Simplex/ 10 l/ha Wasser) oder als Flächenbehandlung 2 l/ha Simplex eingesetzt werden. Bei diesem Herbizid müssen aber zusätzlich die „besonderen“ Anwendungsbedingungen (siehe Produktbeschreibung) beachtet werden.
Die Bekämpfung des Ampfers mit Herbiziden ist bis in den Herbst hinein zu schieben, weil bei späteren Anwendungsterminen nachhaltigere Bekämpfungsergebnisse erzielt werden. Ein Aussamen von Ampferpflanzen ist im Vorfeld durch Pflegearbeiten zu vermeiden.
Durch Herbizideinsatz entstandene Narbenlücken sind durch Über- oder Nachsaaten zu schließen. Hierbei sind geeignete Saatgutmischungen (Qualitäts-Standard-Mischungen) entsprechend der Region und der angestrebten Nutzung zu verwenden.
Jakobskreuzkraut wandert vom Feldrand ein: Insbesondere an den Wiesenrändern sind jetzt die gelbblühenden, giftigen Jakobskreuzkrautpflanzen zu finden. Die Stärke des Auftretens reicht von vereinzelt stehenden bis zu massenhaft vorkommenden Pflanzen. Um eine weitere Verunkrautung zu vermeiden, dürfen diese Pflanzen nicht zum Aussamen gelangen. Hierbei gilt der Leitspruch, „wehret den Anfängen“. Während vereinzelt stehende Jakobskreuzkrautpflanzen noch herausgezogen und von der Fläche verbracht werden können, bleibt bei größerem Pflanzenbesatz nur das Mähen oder Mulchen übrig. Auch dieser Aufwuchs darf nicht auf der Fläche verbleiben und sollte zum Beispiel in einer Biogasanlage entsorgt werden. Die mechanische Unkrautregulierung sollte möglichst gründlich erfolgen, da das Jakobskreuzkraut aus den Adventivknospen der Wurzeln oder den Blattachseln der Pflanzen wieder austreiben kann. Jakobskreuzkraut breitet sich vor allen auf lückigen Narben mit mangelhafter Pflege und unausgeglichener Düngung aus. Durch Nachsaat bei passender Witterung, angepasster Düngung, Pflege und wechselnder Nutzung der Flächen muss versucht werden einer weiteren Ausbreitung entgegen zu wirken.