Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen erlaubt

Auch in diesem Jahr können ökologische Vorrangflächen für die Futtergewinnung genutzt werde. Der Bundesrat hat der entsprechenden Initiative von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zugestimmt.

Landwirte in Deutschland können auch in diesem Jahr Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für die Futtergewinnung nutzen. Der Bundesrat hat heute der dafür erforderlichen Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung zugestimmt. Die Neuregelung soll kurzfristig in Kraft treten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium begrüßte den Beschluss der Länderkammer, der auf eine Initiative von Ressortchefin Julia Klöckner zurückgeht.

Nachdem bereits die Jahre 2018 und 2019 außergewöhnlich trocken gewesen seien, sei die Lage in Deutschland auch dieses Jahr durch die Auswirkungen der erheblichen Trockenheit im Frühjahr geprägt, erläuterte das Ministerium. Dadurch seien die Biomasseerzeugung beim Grünland sowie die Ackerfuttererzeugung in vielen Regionen erneut unterdurchschnittlich ausgefallen.

Geringe Futtervorräte

Zwar hätten zwischenzeitliche Regenfälle die Situation regional etwas verbessert. Da jedoch auch die Ernten in den Vorjahren knapper ausgefallen seien, seien auch die Futtervorräte geringer. In manchen Regionen müssten die Betriebe bereits auf ihre Wintervorräte zurückgreifen oder Grundfutter zukaufen, um ihre Tiere gut versorgen zu können.

Konkret werden die Länder wie bereits in den beiden Vorjahren ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten können die Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die bei Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen wurden, zur Schnittnutzung oder Beweidung nutzen.

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