Unbefahrbare Flächen
Fristverlängerung für „Mehrjährige Buntbrachen“
Viele Flächen sind nach wie vor nicht befahrbar. Aus diesem Grund dürfen Landwirte ihre förderfähigen, mehrjährigen Buntbrachen auch noch nach dem 15. Mai aussäen.
Die Agrarumweltmaßnahme „Anlage mehrjähriger Buntbrachen“ ist in diesem Jahr ausnahmsweise bis zum 31. Mai 2023 möglich. Der letztmögliche Saattermin für interessierte Landwirte verschiebt sich somit um rund zwei Wochen nach hinten.
Grund sind der diesjährige späte Vegetationsbeginn sowie die anhaltend ungünstigen, feucht-nassen Bodenverhältnisse, berichtet die Landwirtschaftskammer NRW und bezieht auf eine Entscheidung des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW - Und betont: Die Ausnahme gilt ausschließlich für die AUM – Anlage mehrjähriger Buntbrachen (Nutzartcodierung 918).
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