Im Sonderrahmenplan „Insektenschutz“ der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) wird ein neuer Fördertatbestand für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz geschaffen. Dafür gibt es ein zusätzliches Budget von 65 Mio. €/Jahr – und zwar ausschließlich für Landwirte, deren Flächen betroffen sind. Mit der Kofinanzierung der Länder stünden damit bis zu 90 Mio. € zur Verfügung - langfristig, ohne Deckelung und als Pauschalbeträge. Detailregelungen sind derzeit nicht bekannt.
Aus ersten Entwürfen geht hervor, dass es einen Erschwernisausgleich nur in Naturschutzgebieten/FFH gibt, aber nicht für die Glyphosat-Verbote oder den Gewässerrandstreifen. Die Höhe des Ausgleichs steht ebenfalls noch nicht fest. Ausnahmegenehmigung und Erschwernisausgleich schließen sich gegenseitig aus.