Zwischenfrüchte als Glyphosatersatz – Bekämpfung von Ausfallgetreide in der Zwischenfrucht: Glyphosat ist ein wichtiges Werkzeug, um Frühjahrskulturen bodenschonend ausdrillen zu können. Wichtig ist dies auf tonigen, druckempfindlichen Böden. Auf diesen Standorten ist oft Ackerfuchsschwanz der Grund für einen Einsatz. Weiterhin geht es um Ausfallgetreide und nicht abgefrorene Zwischenfrüchte. Das Absterben der Zwischenfrüchte über Winter lässt sich durch einen Walzgang ab Spätherbst, optimal bei Frost, deutlich verbessern. Selbst gegen Ackerfuchsschwanz sind die Chancen nicht schlecht, wenn die Zwischenfrucht kurz nach der Ernte gesät wird. In dieser Zeit ist der Fuchsschwanz noch in der Keimruhe. Endet die Keimruhe, hat die Zwischenfrucht, im Optimalfall, den Boden beschattet sodass kein Auflauf mehr stattfindet.
Dass die Zwischenfrucht schneller ist als das Ausfallgetreide, ist hingegen selten. Ausfallgetreide, das bis ausgangs Winter wächst, ist stark bestockt und bei dann feuchten Böden nicht mehr weg zu ackern. Es bliebe nur eine Pflugfurche mit den bekannten negativen Effekten.
Soll die Zwischenfrucht Glyphosat ersetzen, ist es nötig, eine Möglichkeit zu haben, das Ausfallgetreide in der Zwischenfrucht zu bekämpfen. In einer ganzen Reihe von Früchten, die auch als Zwischenfrucht genutzt werden, hat das Gräsermittel Fusilade Max eine Zulassung. In Zwischenfrüchten, die nicht als ökologische Vorrangfläche, also nicht als Greening angebaut werden, kann es zur Gräserbekämpfung eingesetzt werden.
Keine Zulassung/Genehmigung hat Fusilade Max für den Einsatz in Phacelia und Ramtillkraut. Soll es in diesen Zwischenfrüchten bzw. Mischungen, die Phacelia/Ramtillkraut enthalten, zum Einsatz kommen, besteht die Möglichkeit einer einzelbetrieblichen Genehmigung nach § 22 (2) PflSchG.
Einzelbetriebliche Genehmigung zur Bekämpfung von Ausfallgetreide in spezifischen Zwischenfrüchten / Zwischenfruchtmischungen: Es geht um Zwischenfrüchte, die nicht als Greening-Zwischenfrucht angebaut werden. Bei starkem Auftreten von Ausfallgetreide ist es nicht möglich, einen zufriedenstellenden Zwischenfruchtbestand zu etablieren.
Zur Bekämpfung von Gräsern (Ausfallgetreide) besteht für das Gräserherbizid Fusilade Max eine Zulassung bzw. Genehmigung für den Einsatz in: Winterraps, Futtererbse, Ackerbohne, Sonnenblume, Kleearten, Luzernearten, Wicken, Ölrettich, Markstammkohl, Senfarten, Sareptasenf, Krambe, Leindotter, Buchweizen, Lupine-Arten und Lein.
Anwendungszeitraum: Nach dem Auflaufen (unabhängig von der Jahreszeit). Nur bei Winterraps gibt es eine Spezifizierung: Nach dem Auflaufen im Herbst bzw. im Frühjahr.
In den genannten Arten bzw. in Mischungen aus den genannten Arten ist ein Einsatz von Fusilade Max möglich. Kommen weitere Arten wie Ramtillkraut und/oder Phacelia hinzu, kann für den Einsatz eine einzelbetriebliche Genehmigung nach § 22 (2) PflSchG erteilt werden.
Inhalt der Genehmigung: Einmalige Anwendung von Fusilade Max mit max. 1 l/ha im Spätsommer/Herbst zu EC 12 bis 21 vom Ausfallgetreide.
Wartezeit: Die Einhaltung einer Wartezeit ist nicht nötig. Die Zwischenfrucht darf weder als Futter noch sonst wie geerntet werden.
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und kostet 68 €.
Den entsprechenden Antrag finden Sie online (siehe Link). In dem Antrag im Feld „Kultur“ muss unbedingt stehen: „Zwischenfruchtmischung, die die Komponenten Phacelia und oder Ramtillkraut enthalten kann.“
Übermittlung per Fax: (0221) 5340196422, E-Mail: hans-werner.anzil@lwk.nrw.de.
www.wochenblatt.com/antrag2020