Düngung 2021

Düngung in roten Gebieten

In den Artikel „Düngung in roten Gebieten“ der Ausgabe 5/2021 auf Seite 30 hat sich bedauerlicherweise ein Fehler eingeschlichen. Wir bitten unsere Leser, folgende Richtigstellung zu beachten.

In den Artikel „Düngung in roten Gebieten“ der Ausgabe 5/2021 auf Seite 30 hat sich bedauerlicherweise ein Fehler eingeschlichen. In dem Kasten zu den Auflagen muss es richtig heißen:

  • Stickstoffdüngung 20 % unter errechnetem Düngebedarf im Durchschnitt der Flächen in nitratbelasteten Gebieten (Ausnahme: max. 160 kg N gesamt/ha, davon max. 80 kg N/ha mineralisch).
  • Einhaltung der 170er-N-Obergrenze für den Einsatz von organischen Düngemitteln auf Schlag- bzw. Bewirtschaftungseinheit-Ebene (Ausnahme wie oben).

Wir bitten unsere Leser, diese für die Düngeplanung wichtige Einzelheit zu beachten.