Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe sind verpflichtet, mindestens alle sechs Jahre pro Schlag, größer 1 ha, eine Analyse des Phosphatgehalts vorzunehmen (in der Grundbodenanalyse enthalten). Des Weiteren müssen Nmin-Proben gezogen werden, wenn man nicht von Richtwerten Gebrauch machen darf oder will. Die Analysen müssen nach in der Düngegesetzgebung genannten Verfahren erfolgen. Diese Analysen werden von einer Vielzahl von anerkannten Laboren angeboten. Derzeit bringen einige Anbieter neue Verfahren und Sensoren zur Bodenanalyse auf dem Markt. Eine Zertifizierung von neuen Verfahren zur Analyse von Nährstoffen im Boden durch privatrechtliche Organisationen sind alleine nicht ausreichend für eine Zulassung. Analyseverfahren, die nicht in der Düngegesetzgebung genannt sind, müssen von der zuständigen Behörde zugelassen werden. In den letzten Jahren ist kein neues Verfahren in NRW zugelassen worden. Bodenanalyseergebnisse, die auf nicht zugelassenen Verfahren beruhen, werden im Rahmen von Kontrollen nicht anerkannt.