Sind die Düngebedarfsermittlungen erledigt, raten wir dazu, die Düngemaßnahmen für die komplette Saison vorzuplanen. Sind die Düngemaßnahmen mit den konkreten Düngemitteln und Mengen schon vorgeplant, spart man in der Saison Zeit bei der Dokumentation.
In roten Gebieten unumgänglich
Liegen Betriebsflächen im nitratbelasteten Gebiet, ist eine genaue Vorplanung der Düngemaßnahmen unumgänglich, um die Reduktion der Summe der Stickstoffmenge um 20 % gesamtbetrieblich und die Einhaltung von maximal 170 kg organischem Stickstoff pro Schlag einhalten zu können.
Ansonsten passiert es schnell, dass im Alltagsstress die vorgeschriebenen Grenzen bei der Düngung überschritten werden.
Phosphat in der Fruchtfolge summieren
Vor der Phosphatdüngung ist es ratsam, den Düngebedarf für die komplette Fruchtfolge vorzuplanen. Die Summe der Phosphat-Düngebedarfsermittlungen der Fruchtfolge stellt eine Obergrenze dar, welche durch die Düngemaßnahmen nicht überschritten werden darf.
Für Betriebe, die hauptsächlich Wirtschaftsdünger einsetzen, bedeutet dies nicht selten, dass die maximale Aufbringungsmenge von Wirtschaftsdünger nicht durch eine Stickstoffobergrenze limitiert ist, sondern durch eine Phosphatobergrenze.
Vergangenes Jahr abschließen
Vor der Planung des kommenden Jahres sollte das vorherige Düngejahr mit der Aufsummierung der jährlichen betrieblichen Nährstoffmengen (Anlage 5 DüV) abgeschlossen werden. Diese Aufzeichnung muss bis spätestens zum 31. März 2023 auf fast jedem Betrieb vorliegen. Etwa 10 % aller Betriebe werden im Frühjahr von der Kontrollstelle Düngeverordnung angeschrieben und aufgefordert, das Dokument einzureichen.
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