Blühstreifen mulchen, aber wann?

28. Juli 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Blühstreifen mulchen, aber wann? - Tipps zum Pflegemanagement: Blühstreifen und -flächen sind artenreiche Lebensräume und wertvoll für Insekten, Vögel und andere Wildtiere. Sie sind Nahrungsquelle, Lebensraum, Brutplatz sowie Deckungs- und Überwinterungsmöglichkeit. Auch die Bevölkerung erfreut sich an bunten Blühstreifen. Jedoch sind nicht nur bunte Blühstreifen wertvoll, sondern gerade auch alte und abgestorbene Bestände, die zum Beispiel einigen Insekten in den Stängeln und Pflanzenresten einen Reproduktionsort über den Winter bieten. Auch Vögel und Säugetiere können in diesen Strukturen Nahrung und Deckung finden.

Ab dem 1. August können AUM-Blühstreifen und -flächen (Agrarumweltprogramm) gemulcht werden. Dabei sollte jedoch individuell entschieden werden, ob eine Pflegemaßnahme überhaupt notwendig ist. AUM-Blühstreifen/-flächen müssen nur alle zwei Jahre gemäht oder gemulcht werden. Um die ökologische Wertigkeit zu erhöhen, ist es zu empfehlen, mehrjährige Streifen gestaffelt zu mähen oder zu mulchen und somit über den Winter Teilbereiche stehen zu lassen. Die Pflicht alle zwei Jahre zu schneiden, wird somit abwechselnd auf der Fläche erfüllt. Die Pflanzen nach Möglichkeit hoch abschneiden und die Biomasse im Idealfall abtragen. Auf diese Weise lassen sich Blühaspekte erhalten und vielfältige Strukturen auch innerhalb des Streifens oder der Fläche schaffen.

Falls unerwünschte Problemunkräuter oder -gräser ein tolerierbares Maß im Bestand überschreiten, nach Möglichkeit nur die betroffenen Stellen und nicht die gesamte Fläche mulchen.

Auch bei dem Pflegemanagement von Blühstrukturen gilt häufig das Motto „weniger ist mehr“. Weitere Infos zu Blühstreifen usw. finden Sie im Maßnahmenfinder Biodiversität.

www.biodiversitaet-nrw.de