Bis zum 31. Mai können Landwirte im Rahmen des Greenings blühende Flächen auch als „Brache mit Honigpflanzen“ anlegen. Die Honigbrache lässt sich kurzfristig noch im späteren Frühjahr aussäen und wird als ökologische Vorrangfläche mit dem Faktor 1,5 beantragt. Besonders geeignet sind dazu Schläge, die Bewirtschafter beispielsweise aufgrund einer anhaltenden Vernässung schlecht bis gar nicht bearbeiten können. Außerdem bieten sich Flächen an, auf denen Winterungen nicht aufgelaufen sind oder kleinere Flächen beim Kartoffel- oder Rübenanbau.
Zulässige Blühmischungen sind beim Landhandel erhältlich. Die Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt die einjährigen Mischungen mit Kulturpflanzen bzw. wenig/keinen Wildpflanzen (wie z. B. Klatschmohn).
Wichtig zu beachten ist: Die Honigbrache muss mindestens 1000 m² groß sein und als solche im ELAN-Antrag angegeben werden! Der eingezeichnete Teilschlag erhält bei einer einjährigen Honigbrache die Codierung 594 oder bei einer mehrjährigen Honigbrache die Codierung 595. Bei der mehrjährigen Anlage dürfen Landwirte die Fläche maximal drei Jahre lang als ökologische Vorrangfläche beantragen – darüber hinaus müssen sie die Mindestpflege beachten.
Die Honigbrache gilt aufgrund vieler pollen- und nektarreicher Blühpflanzen als Magnet für Insekten und Feldvögel. Hiermit können Landwirte scheinbar unproduktive Ecken öffentlichkeitswirksam für die Natur optimieren und gleichzeitig im Greening nutzen.
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