Zum Pflegemanagement von Blühstreifen gibt die Bio Biodiversitätsberatung einige Tipps. Blühstreifen und -flächen sind artenreiche Lebensräume und wertvoll für Insekten, Vögel und andere Wildtiere. Sie sind Nahrungsquelle, Lebensraum, Brutplatz sowie Deckungs- und Überwinterungsmöglichkeit. Auch die Bevölkerung erfreut sich an bunten Blühstreifen. Jedoch sind nicht nur bunte Blühstreifen wertvoll, sondern auch alte und abgestorbene Bestände, die beispielsweise einigen Insekten in den Stängeln und Pflanzenresten einen Reproduktionsort über den Winter bieten. Auch Vögel und Säugetiere können in diesen Strukturen Nahrung und Deckung finden.
Ab dem 01. August dürfen AUM-Blühstreifen und -flächen (Agrarumweltprogramm) gemulcht werden. Dabei sollten Landwirte jedoch individuell entscheiden, ob eine Pflegemaßnahme überhaupt notwendig ist. Das Mähen oder Mulchen von AUM-Blühstreifen/-flächen ist nur alle zwei Jahre verpflichtend. Genauer gesagt: Alle zwei Jahre muss eine Mindesttätigkeit durchgeführt werden. Die Aussaat gilt als solche, so dass erst spätestens zwei Jahre nach Aussaat alles einmal zerkleinert und flächig verteilt worden sein muss.
Um die ökologische Wertigkeit zu erhöhen ist es sinnvoll, mehrjährige Streifen gestaffelt zu mähen oder zu mulchen und somit über den Winter Teilbereiche stehen zu lassen. Die Pflicht, alle zwei Jahre zu schneiden, wird somit abwechselnd auf der Fläche erfüllt.
Landwirte sollten die Pflanzen nach Möglichkeit hoch abschneiden und die Biomasse im Idealfall abtragen. Auf diese Weise können Blühaspekte erhalten und vielfältige Strukturen auch innerhalb des Streifens oder der Fläche geschaffen werden. Falls unerwünschte Problemunkräuter oder -gräser ein tolerierbares Maß im Bestand überschreiten, sollten nach Möglichkeit nur die betroffenen Stellen und nicht die gesamte Fläche gemulcht werden. Auch bei dem Pflegemanagement von Blühstrukturen gilt häufig das Motto „weniger ist mehr“!
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