Agrarumweltmaßnahmen

Anträge zu Agrarumweltmaßnahmen jetzt noch einmal prüfen

Großes Interesse an Agrarumweltmaßnahmen: 17.000 Anträge von Landwirten sind eingegangen. Doch die Anträge müssen jetzt noch einmal geprüft werden.

Die neuen Agrarumweltmaßnahmen des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums für den Zeitraum ab 2023 treffen bei den Landwirtinnen und Landwirten im Land auf großes Interesse – 17.000 Anträge sind eingegangen. Das zeigt, wie groß die Bereitschaft vor Ort ist, einen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Natur zu leisten.

Im Zuge der aktuellen Entwicklungen, zum Beispiel der voraussichtlichen zeitweiligen Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung, hat sich herausgestellt, dass eine Überprüfung der Anträge notwendig ist. Auch liegen zwischenzeitlich Informationen zu einzelnen Maßnahmen vor, die für die Landwirtinnen und Landwirte hilfreich sind. Landwirtinnen und Landwirte werden daher gebeten, ihre bereits eingereichten Anträge selbst zu prüfen und an die tatsächlich vorgesehene Umsetzung ab Januar 2023 anzupassen.

Die EU-Zahlstelle wird alle Antragsteller in Kürze hierzu anschreiben und genau über den Verfahrensweg informieren. Gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Verbänden stehen die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer den Landwirten dabei beratend zur Seite. Durch die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Anträge soll dafür gesorgt werden, dass möglichst viele Anträge bewilligt werden können.

Für folgende Agrarumweltmaßnahmen konnten in diesem Jahr erstmalig Förderanträge für die neue EU-Förderperiode gestellt werden: Vielfältige Kulturen mit großkörnigen Leguminosen, Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge, Anlage von Uferrandstreifen, Anlage von Erosionsschutzstreifen, Buntbrachen, Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen und Getreideanbau in weiter Reihe.

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