Pflanzenbau aktuell

Allgemeines: Einschränkungen für Terbuthylazin und aktuelles zur Pflanzenschutzanwendungsverordnung

Terbuthylazin darf nur noch einmal in drei Jahren auf einer Fläche zum Einsatz kommen. Es gibt aktualisierte Informationen zur Glyphosatanwendung.

Terbuthylazin: Terbuthylazin (TBA) gehört zur Wirkstoffgruppe der Chlor-Triazine, die Ende der 1950er-Jahre entdeckt wurden und die zur Entwicklung einer Vielzahl von Herbiziden in verschiedenen Kulturen und Anwendungsgebieten geführt haben. TBA hat somit auch eine chemische Ähnlichkeit mit Wirkstoffen Atrazin oder Simazin, die in Deutschland aufgrund der Grundwassergefährdung verboten sind. TBA ist in vielen Präparaten als Ersatzwirkstoff, aufgrund des Anwendungsverbotes von Atrazin (1991), zur Unkrautbekämpfung im Maisanbau verwendet worden. TBA hat als Wirkstoff für Mais-Herbizide relativ günstige Anwendungseigenschaften und eine gute Kulturverträglichkeit, wird aber aus Vorsorge für den Gewässerschutz und aufgrund der weit verbreiteten Triazin-Resistenz bei wichtigen Unkrautarten nur noch als Ergänzungswirkstoff mit deutlich reduziertem Wirkstoffaufwand eingesetzt. In Frankreich gilt ein Anwendungsverbot und in Österreich ist der Einsatz von TBA-haltigen Mitteln in Wasserschutz- und Wasserschongebieten nicht zulässig. Die seit 2011 erhobenen und vorgelegten Daten des...


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