Pflanzenbau aktuell

Allgemeines: Biodiversität per Blüh- und Bejagungsschneise

Bis zu 20 % von Ackerflächen dürfen als Blüh- oder Bejagungsschneise dienen. Diese Teilflächen müssen nicht gesondert ausgewiesen werden.

Möchte man am Wegrand oder zur leichteren Bejagung von Schwarzwild innerhalb des Schlages Blühstreifen anlegen, eignen sich Blüh- und Bejagungsschneisen. Diese können auf allen Ackerflächen eingesät oder der Selbstbegrünung überlassen werden, wobei nur bis 20 % des Schlages angelegt werden dürfen. Ansonsten gibt es hinsichtlich Mischung, Düngung,...


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