In der vergangenen Woche konnten die ersten Landwirte Ackerbohnen säen. Soll die Unkrautregulierung mechanisch erfolgen, so ist das Blindstriegeln die wichtigste Maßnahme der Unkrautkontrolle. Diese Maßnahme kann erfolgen, solange die Keimlinge der Bohne nicht abbrechen oder verletzt werden. Je nach Witterung und Saattiefe beträgt dieser Zeitraum drei bis sechs Wochen. Deswegen kann die Landwirtschaftskammer keinen verbindlichen Termin nennen. Beim Blindstriegeln geht es in erster Linie um die Zerstörung der Keimfäden der Unkräuter und um das Zuschütten kleinerer Unkrautpflanzen. Die Entwicklung bereits größerer Unkräuter sollte vermieden werden.