Start in die Düngesaison - Teil 5

3 Meter Abstand auch auf Grünland

Bislang war der Abstand zur Böschungsoberkante von Gewässern bei der Düngung nur auf Ackerflächen Pflicht. Jetzt gilt das auch auf Grünland - übrigens auch für Kalk.

Für Flächen an Gewässern gilt ab sofort für ausnahmslos alle Flächen im ELAN-Flächenantrag ein Aufbringungsverbot für Düngemittel auf den ersten 3 m ab der Böschungsoberkante (gilt für alle Düngemittel, also auch für Kalk).

3 Meter Abstand

Aufgrund der Vorschriften im Rahmen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung wurden bei Ackerflächen bereits im letzten Jahr häufig 5 m Grünstreifen an Gewässer angelegt. Bei allen anderen Flächen, und damit auch auf Grünland, muss ab sofort da­rauf geachtet werden, auf den ersten 3 m an Gewässern weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittel aufzubringen.

Bodennah im Grünland
Für alle Grünlandbetriebe, die über die Anschaffung neuer Gülleausbringungstechnik nachdenken: Ab 2025 darf, wie jetzt schon auf Ackerland, nur Gülletechnik zur Anwendung kommen, die ­eine streifenförmige Ausbringung erlaubt. Die gängigen Breitverteiler sind dann auch auf Grünland nicht mehr zulässig. Es wird zwar voraussichtlich Ausnahmeregelungen für Grünlandflächen mit starker Hangneigung geben, nicht jedoch für gesamte Regionen oder den gesamten Betrieb.

Weitere Auflagen in Hanglagen

Bei Hangneigungen am Gewässer gelten je nach Stärke der Neigung weitere Auflagen zur Düngung.
Im Rahmen von Vor-Ort-Kon­trollen werden die Abstandsauflagen an Gewässern voraussichtlich stärker kontrolliert als bisher.

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Start in die Düngesaison - Teil 4

Stoffstrombilanz ist Pflicht für fast alle

von Dr. Stephan Jung, LWK NRW

Seit diesem Jahr gilt die Pflicht, eine Stoffstrombilanz zu erstellen, für deutlich mehr Betriebe als bisher. Welche Landwirte sind betroffen?

Die Weinrebe Vitis vinifera ist eine spannende Pflanze für Gourmets und Pflanzenliebhaber. Aber warum ist sie die Arzneipflanze des Jahres 2023?


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