Start in die Düngesaison - Teil 5
3 Meter Abstand auch auf Grünland
Bislang war der Abstand zur Böschungsoberkante von Gewässern bei der Düngung nur auf Ackerflächen Pflicht. Jetzt gilt das auch auf Grünland - übrigens auch für Kalk.
Für Flächen an Gewässern gilt ab sofort für ausnahmslos alle Flächen im ELAN-Flächenantrag ein Aufbringungsverbot für Düngemittel auf den ersten 3 m ab der Böschungsoberkante (gilt für alle Düngemittel, also auch für Kalk).
3 Meter Abstand
Aufgrund der Vorschriften im Rahmen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung wurden bei Ackerflächen bereits im letzten Jahr häufig 5 m Grünstreifen an Gewässer angelegt. Bei allen anderen Flächen, und damit auch auf Grünland, muss ab sofort darauf geachtet werden, auf den ersten 3 m an Gewässern weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittel aufzubringen.
Bodennah im Grünland
Für alle Grünlandbetriebe, die über die Anschaffung neuer Gülleausbringungstechnik nachdenken: Ab 2025 darf, wie jetzt schon auf Ackerland, nur Gülletechnik zur Anwendung kommen, die eine streifenförmige Ausbringung erlaubt. Die gängigen Breitverteiler sind dann auch auf Grünland nicht mehr zulässig. Es wird zwar voraussichtlich Ausnahmeregelungen für Grünlandflächen mit starker Hangneigung geben, nicht jedoch für gesamte Regionen oder den gesamten Betrieb.
Weitere Auflagen in Hanglagen
Bei Hangneigungen am Gewässer gelten je nach Stärke der Neigung weitere Auflagen zur Düngung.
Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen werden die Abstandsauflagen an Gewässern voraussichtlich stärker kontrolliert als bisher.
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