Einmaleins des Kleingewerbes

10 Tipps rund ums Kleingewerbe

Sie denken über ein Kleingewerbe nach? Lesen Sie zehn Tipps unter anderem zu Gründung, Buchführung, Steuern und Geschäftskonten.

Landwirtschaftliche Unternehmer und Unternehmerinnen sind auch außerhalb der Landwirtschaft gefragt: Beim Winterdienst, beim Catering, auf dem Bau, bei der Gartenarbeit. Oft arbeiten Landwirte „nebenbei“, wobei die Abgrenzung zur Schwarzarbeit zu beachten ist. Ganz legal ist es, die Leistung über ein Kleingewerbe anzubieten.

1. Grenze liegt bei 22  000 €

  • Das „Kleingewerbe“ weist Vereinfachungen bei Buchführung und Steuerpflichten auf.
  • Die Umsatzhöhe darf 22  000 € jährlich nicht überschreiten.
  • Eine Umstellung auf einen „normalen“ Gewerbebetrieb kann jederzeit erfolgen.

2. Die Rechtsformen

  • Bei der Anmeldung muss die Rechtform angegeben werden. Das Kleingewerbe als solches ist keine Rechtsform.
  • Die einfachste Form ist das Einzelunternehmen. Allerdings haftet der Unternehmer unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.
  • Bei Kapitalgesellschaften beschränkt sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Dies kann eine UG (Unternehmergesellschaft) sein, wobei das Startkapital nur 1 € beträgt, allerdings 25 % des Jahresüberschusses in die Rücklagen einfließen müssen, bis mindestens 25000 € erreicht sind.
  • Die GmbH benötigt die gleiche Summe als Gründungskapital.
  • Kapitalgesellschaften stellen erhöhte Anforderungen an die Buchhaltungspflicht. Sicherlich kann man mit mehreren Personen eine GbR gründen, problematisch ist allerdings die gesamtschuldnerische Haftung, womit einer für Fehler der anderen haftet, und zwar unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

3. Das Kleingewerbe anmelden

  • Eine Gewerbeanmeldung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • Hierzu benötigt man eine Handwerkskarte der Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Die Anmeldung erfolgt bei der Gemeinde oder IHK bzw. Handwerkskammer.
  • Nach der Anmeldung sendet das Finanzamt, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu. Bei dessen Ausfüllung sind die voraussichtlichen Einkünfte, die Form der Buchhaltung und die mögliche Umsatzsteuer von Bedeutung.

Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK beginnt, da aber kein Eintrag ins Handelsregister notwendig ist, entfallen die Beiträge für zumindest die ersten vier Jahre. Weiterhin kann eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft je nach Gewerk verpflichtend sein.

4. Name fürs Kleingewerbe festlegen

Nun...