Steuererklärung Arbeitszimmer

Steuern sparen durch Homeoffice

Haben Sie im vergangenen Jahr teils oder ganz zu Hause gearbeitet, können Sie die Kosten steuerlich absetzen. Welche Regeln dafür gelten, erklärt Steuerberater Arno Ruffer von der BSB Münster.

Wer zu Hause gearbeitet hat, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Dafür bleibt mehr Zeit als sonst: die Steuererklärung 2020 können Sie bis 2. August 2021 abgeben. Was genau Sie absetzen können, hängt vor allem davon ab, wo und wie viel Sie zu Hause gearbeitet haben.

1. Arbeitsecke

Wer das etwa am Küchen- oder Wohnzimmertisch getan hat, profitiert von der Homeoffice-Pauschale: Ohne Ausgaben nachweisen zu müssen, können Sie 5 € pro Heimarbeitstag, höchstens 600 € pro Jahr als Werbungskosten abziehen. Ein Arbeitszimmer brauchen Sie dafür nicht. Fahren Sie an einem Tag zur Arbeitsstelle, können Sie für den Tag keine 5 € abziehen, sondern nur die Pendlerpauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer. Üben Sie verschiedene berufliche Tätigkeiten aus, erhöht sich die Homeoffice-Pauschale nicht. Sind beide Ehepartner im Homeoffice, können beide jeweils bis zu 600 € ansetzen. Die Pauschale wirkt sich erst aus, wenn Sie zusammen mit anderen Werbungskosten wie Ausgaben für das Pendeln oder Arbeitsmittel auf mehr als 1000 € kommen. Denn schon, wenn Sie keinerlei Kosten nachweisen, zieht Ihnen das Finanzamt 1000 € pro Jahr als Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab.

2. Arbeitszimmer

Die Homeoffice-Pauschale steht also jedem zu, der 2020 zu Hause gearbeitet hat. Spannend wird es, wenn es darum geht, ob die Finanzämter es akzeptieren, dass Arbeitnehmer, die wegen Corona zu Hause geblieben sind, die meist weit höheren Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Zu diesen Kosten zählen etwa anteilige Miete, Schuldzinsen, Wasser-, Energie-, Reinigungs -und Renovierungskosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Müllabfuhr- und...