Wenn es in der Lehre knirscht

Zwischen Ausbilder und Auszubildenden kann es zu Konflikten kommen. Wie man sie lösen kann, verrät Ausbildungsberater Burkhard Schulte-Bories. Manchmal hilft aber nur der Wechsel des Betriebes.



Wochenblatt: Herr Schulte-Bories, welche Probleme zwischen Ausbildern und Auszubildenden treten häufig in der landwirtschaftlichen Ausbildung auf?

Schulte-Bories:
Viele ehemalige Schüler haben zu Beginn einfach noch nicht die Kondition, einen acht- bis zehnstündigen Arbeitstag durchzuhalten. Sie laufen in den ersten Monaten der Ausbildung auf 120 % und sind irgendwann erschöpft, ohne dass der Ausbilder es spürt. Manche Ausbilder überlasten auch die Auszubildenden zu Beginn. Ein weiteres Problem ist das Heimweh. Richtiges Heimweh ist wie eine Krankheit, gegen die es kein Medikament gibt. Ein Problem kann auch sein, dass die Chemie nicht stimmt. Ein stiller Azubi trifft auf einen impulsiven Ausbilder oder umgekehrt. Das geht nicht immer gut.

Wochenblatt:
Was können der angehende Auszubildende und die Eltern vor dem Beginn der Ausbildung machen, um Probleme in der Ausbildung zu vermeiden?

Schulte-Bories:
Der angehende Azubi sollte vorab zwei bis vier Tage zur Probe arbeiten, am besten in den Schulferien. So lernt er das betriebliche Geschehen besser kennen. Das ist wichtig für den Betriebsleiter und den angehenden Auszubildenden, aber auch für die gesamte Tischgemeinschaft, an der der junge Mensch teilnehmen wird. Das Probearbeiten empfehle ich durchaus auch für den zweiten und dritten Betrieb der Ausbildung. So erkennt der Azubi, was ihm liegt und was nicht.

Wochenblatt:
Wie können die Auszubildenden mit Problemen in der Ausbildung umgehen? Bei wem finden sie Rat und Unterstützung?

Schulte-Bories:
Sie sollten für sich prüfen, ob es die richtige Berufswahl war. Mancher junger Mensch ist in der landwirtschaftlichen Ausbildung nicht gut aufgehoben. Ein Auszubildender mit Problemen sollte sich früh genug Rat suchen – nicht nur bei den Eltern. Denn Mutter und Vater versucht er, auf seine Seite zu ziehen. Richtiger Rat kann von Verwandten und Bekannten kommen, aber vor allem von bewährten Ausbildern, Berufsschullehrern und den Ausbildungsberatern der Landwirtschaftskammer.

Wochenblatt:
Sollte der Azubi nicht auch das Gespräch mit seinem Ausbilder suchen?

Schulte-Bories:
Eigentlich steht das an erster Stelle. Doch das ist einfacher gesagt als getan. Manchmal ist es schwierig, sich als 16-Jähriger gegenüber einem gestandenen Ausbilder zu behaupten. Oft fehlt dem Ausbilder auch die Zeit, mit dem Azubi ausführlich zu reden, und er merkt gar nicht, dass diesem etwas unter den Nägeln brennt. Dann sollten die Eltern den Hörer in die Hand nehmen und Kontakt mit dem Ausbilder aufnehmen.

Wochenblatt:
Wann ist ein Betriebswechsel unumgänglich?

Schulte-Bories:
Nach der Probezeit müssen schon schwerwiegende Dinge vorgefallen sein. Eine Lappalie reicht da nicht. Konkret bedeutet es, dass das Vertrauen von Grund auf zerstört ist. Aber auch Allergien, Rückenprobleme und andere gesundheitliche Gründe zählen dazu. Wenn der Azubi unter 18 Jahre ist und das Jugendarbeitsschutzgesetz massiv missachtet wird, dann ist irgendwann eine Grenze erreicht. Es wurde miteinander gesprochen und dennoch hat sich nichts an der Ausbildungssituation geändert, dann bleibt nichts anderes übrig, als das Ausbildungsverhältnis möglichst im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden.

Rat bei Streit findet ihr bei den Ausbildungsberatern der Landwirtschaftskammer. Ihre Kontaktdaten stehen auf der Seite der Landwirtschaftskammer.
www.landwirtschaftskammer.de

Wochenblatt: Wenn es wirklich zur Trennung kommt, wie verhält sich der Azubi korrekt?

Schulte-Bories:
Während der Probezeit ist es relativ einfach. Er kann mit dem Ausbilder sprechen und sagen: „Ich habe den Eindruck, die Ausbildung läuft nicht so, wie sie eigentlich laufen sollte. Ich möchte das Ausbildungsverhältnis kurzfristig beenden.“ Wichtig ist es dabei, schriftlich zu kündigen. Nach der Probezeit wird es schwieriger. Da sollte der Azubi mit seinem Chef reden und ihn fragen, ob sie sich im gegenseitigen Einvernehmen trennen können. Das Ausbildungsverhältnis muss dann schriftlich aufgelöst werden. Dafür gibt es Formulare bei der Landwirtschaftskammer. Eine einseitige Kündigung außerhalb der Probezeit ist nur möglich, wenn es einen wichtigen Grund gibt: Dazu zählen grobe Ehrverletzungen, das Nichtzahlen der Vergütung oder das Nichtanmelden bei der Sozialversicherung. Wenn einfach nur die Chemie nicht stimmt, kann man nicht einseitig kündigen.

Wochenblatt:
Gibt es rechtliche Hürden, die der Azubi überwinden muss, wenn er wechseln möchte?

Schulte-Bories:
Da muss man klar unterscheiden, ob der Auszubildende noch in der Probezeit ist oder nicht. In der Probezeit ist es jederzeit möglich ohne Angabe von Gründen. Aber es ist nur sinnvoll, wenn der Azubi einen Ersatzbetrieb hat. Nach der Probezeit ist der Auszubildende vertraglich gebunden. Dann kann er nur aus einem wichtigen Grund kündigen.

Wochenblatt:
Wenn es zu einem Wechsel kommt, wie kann der Auszubildende einen neuen Betrieb finden?

Schulte-Bories:
Zum Beispiel über die Ausbildungsberater der Landwirtschaftskammer. Aber auch die Lehrer der Berufsschulen können helfen. Nach freien Ausbildungsplätzen kann der angehende Landwirt sich im Internet oder im Landwirtschaftlichen Wochenblatt umschauen. Möglich ist es auch, eine Annonce im Landwirtschaftlichen Wochenblatt zu schalten. Patrick Otte

Das komplette Interview findet ihr in der Wochenblatt-Ausgabe 32/2015 auf den Seiten 86-87.