Rundfunkbeitrag: Pro WG nur einmal

Rundfunkbeiträge – früher von der GEZ, heute vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eingezogen – sind grundsätzlich auch für jeden volljährigen Schüler, Auszubildenden oder Studierenden mit eigener Wohnung fällig. Was bedeutet das aber für WGs?

Für jeden Haushalt wird, unabhängig der Personen- oder Gerätezahl, monatlich ein pauschaler Beitrag von 17,98 € eingezogen. Das bedeutet, dass in Wohngemeinschaften (WG), ebenso in einer Wohneinheit im Studentenwohnheimen mit Etagenbad und -küche, nur einer zahlen muss – das ist grundsätzlich der Hauptmieter der Wohnung, bzw. in Wohneinheiten des Wohnheims ein gemeinsam bestimmter Mieter.

Ist der Hauptmieter einer WG allerdings befreiungsberechtigt, weil er BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, sind die anderen Mitbewohner an der Reihe, den Rundfunkbeitrag zu leisten bzw. sich befreien zu lassen, falls möglich, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie rät, Befreiungsanträge beim Beitragsservice konsequent zu stellen, um sich so von der Zahlungspflicht befreien zu lassen. Erhält beispielsweise nur ein Mitbewohner keine staatliche Unterstützung, so muss er den Beitrag alleine zahlen.

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