Landwirtschaftliche Ausbildung
Prüfung: Mit Maske und auf Abstand
Ende Mai steht für die angehenden Landwirte die schriftliche Abschlussprüfung an. Ab Juni beginnen die betrieblichen Prüfungen. Wilhelm Siebelmann, Landwirtschaftskammer NRW, sagt, worauf zu achten ist.
Wochenblatt: Zur schriftlichen und betrieblichen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt sind in NRW rund 500 Prüflinge zugelassen. Auf welche Änderungen müssen sie sich in diesem Jahr einstellen?
Siebelmann: Sowohl zur schriftlichen als auch zur betrieblichen Abschlussprüfung haben die Prüfungsteilnehmer mit der Einladung eine Information zum Ablauf während der Corona-Pandemie erhalten. Es geht im Wesentlichen darum, dass die Prüflinge die vom NRW-Schulministerium angeordneten Hygienemaßnahmen einhalten, zum Beispiel die Abstandsregeln und das Tragen einer Maske.
Wochenblatt: Was wird bei der schriftlichen Prüfungen am 25. Mai anders sein als sonst?
Siebelmann: Zunächst ist der Raumbedarf wesentlich größer als in der Vergangenheit, da die Mindestabstände von 1,50 m nach allen Seiten einzuhalten sind. Disziplin im Abstandhalten erwarten wir ebenfalls bei der An- und Abreise und in den Pausen. Da eine Teilnahme nur mit einem Mund-Nasen-Schutz erlaubt ist, hat jeder Prüfling eine Maske mitzubringen.
Ein eigenes Händedesinfektionsmittel für die Zwischenreinigung ist ebenfalls zu empfehlen. Detaillierter als in der Vergangenheit werden die Kontaktdaten und Sitzpläne erfasst, um gegebenenfalls Infektionsketten zurückzuverfolgen.
Wochenblatt: Die betrieblichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Juli stattfinden. Worauf werden sich die Azubis einstellen müssen? Was wird anders sein?
Siebelmann: Grundsätzlich gelten die gleichen hygienischen Anforderungen wie für die schriftliche Prüfung. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Maßnahmen auch dann zu beachten sind, wenn Prüflinge zum Beispiel technische Geräte bedienen oder Stallarbeiten erledigen. Arbeits- und Betriebsmittel sind vom Nutzer nach dem Gebrauch zu reinigen. In der Prüfung sind auch die Prüfer gefordert, einerseits nah genug am Geschehen zu sein und andererseits die notwendige Distanz zu wahren.
Wochenblatt: Rechnen Sie damit, dass Prüfer abspringen, weil sie zum Beispiel zur Risikogruppe zählen?
Siebelmann: Im April 2020 hat die Landwirtschaftskammer alle Prüfungsausschussmitglieder angeschrieben. Unsere Fürsorgepflicht gebietet es, die Prüfer auf ein Gefährdungspotenzial insbesondere für Risikogruppen hinzuweisen. Schließlich sind Lehrkräfte, die diesen Risikogruppen angehören, per Erlass des Schulministeriums weitgehend vom Präsenzunterricht und von Prüfungen ausgeschlossen.
Bemerkenswerte 95 % der in den Abschluss- und Meisterprüfungen für die Ausbildungsberufe Landwirt und Fachkraft Agrarservice tätigen Prüfungsausschussmitglieder nehmen an der Prüfungen teil.
Wochenblatt: Was ist mit Prüflingen, die einer Risikogruppe angehören?
Siebelmann: Sofern Prüflinge Vorerkrankungen haben, sollen sie mit ihrem Arzt abklären, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch die Prüfung entstehen kann. Eine Nichtteilnahme stellt bei Vorlage eines ärztlichen Attests einen Rücktritt aus wichtigem Grund dar. Die Teilnahme an einem nachfolgenden Prüfungstermin ist möglich.
Prüflinge, die sich in Quarantäne befinden, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Auch das ist ein Rücktritt aus wichtigem Grund, der unverzüglich der Landwirtschaftskammer mitgeteilt werden muss.
Wochenblatt: Was passiert mit Prüflingen, die wiederholt gegen Hygienevorschriften und Abstandsregeln verstoßen?
Siebelmann: Behindert ein Prüfling durch Verstoß gegen die Hygienevorschriften die Prüfung, ist er von der Teilnahme auszuschließen. Die Aufsichtsführung entscheidet das. Die endgültige Entscheidung über die Folgen für den Prüfling trifft der Prüfungsausschuss.
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