Plan B für den Neustart

Plan A schien sonnenklar: Mit der Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag sollte der Weg in die Berufswelt beginnen. Doch bereits im ersten Lehrjahr geraten nicht wenige Azubis ins Straucheln. 60 % der Abbrüche liegen im allerersten Ausbildungsjahr.

Die drei Hauptgründe :
1.: Es gibt Schwierigkeiten mit den Bedingungen im Ausbildungsbetrieb. Zum Beispiel durch persönliche Konflikte mit Ausbilder oder Kollegen.
2.: Erwartungen und Realität klaffen so weit auseinander, dass der Auszubildende schon nach kurzer Zeit über seine Berufswahl unglücklich ist.
3.: Die Gesundheit spielt nicht mit: Das kann an plötzlich auftretenden und bislang nicht bekannten Al­lergien oder an den körperlichen Anforderungen der Ausbildung, denen der Azubi einfach nicht gewachsen ist, liegen. In diesem Fall ist ein Abbruch unumgänglich.

Der Fahrplan nach der Kündigung
- Im Falle einer Kündigung durch den Ausbilder (nach der Probezeit) muss abgewogen werden, ob ein Widerspruch dagegen sinnvoll ist. Wenn ja, muss dieser innerhalb von drei Wochen erfolgen. Ein Widerspruch wird mit dem Ziel eingelegt, eine Weiterführung der Ausbildung zu bewirken.
- Jeder Azubi hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Je besser es ausfällt, desto größer sind die Chancen bei einer späteren, neuen Bewerbung. Arbeitszeugnisse und Lohnsteuerkarte müssen ausgehändigt werden.
- Die Vergütung muss bis zum letzten Arbeitstag erfolgen. Auch Resturlaub und Überstunden fallen darunter und müssen vergütet werden.

Egal, aus welchen Gründen – wer seinen Ausbildungsplatz verliert, sollte sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Es wird dann geprüft, welcher Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Dies ist wichtig, da dann in der Regel auch die Frage der Krankenkasse geklärt ist. Wenn das nicht der Fall ist, mit den Eltern und deren Krankenkasse sprechen. Vielleicht ist es möglich, wieder über die Familienkasse versichert zu werden.

Schwierigkeiten und ernsthafte Probleme kommen nicht aus heiterem Himmel. Meist geht dem Wunsch, die Ausbildung abzubrechen, ein schleichender Prozess voraus. Hier gilt die klare Devise: Die Probleme nicht erst „anbrennen“ lassen, sondern rechtzeitig Rat und Hilfe zu suchen. Je früher, desto besser. So manche Störgröße kann durch Gespräche aus der Welt geschafft werden. Ansprechpartner sind unter anderem der oder die Ausbilder im Betrieb, Berufsschullehrer, Ausbildungsberater bei der Landwirtschaftskammer oder Berufsberater der Agentur für Arbeit.

Bei Konflikten mit Chef oder Kollegen sollte jeder Auszubildende jedoch zunächst selbstkritisch „beleuchten“, ob die Probleme aus dem eigenen Verhalten rühren, zum Beispiel indem man Eltern oder gute Freunde um ihre persönliche Meinung dazu bittet. Der Blick von außen lässt oft vieles klarer erscheinen. Erst danach sollte man sich an den Chef oder die Kollegen wenden und um ein klärendes Gespräch bitten.

Einfach im Affekt „hinschmeißen“? Wer die Lehre Hals über Kopf abbricht, findet sich meist in der Arbeitslosigkeit wieder. Und wer möchte das schon? Bevor das passiert, heißt es immer: Bewahre einen kühlen Kopf und überlege einen Plan B. Der Plan B meint in diesem Fall eine Ausbildungsalternative.
Kein Abbruch ohne Plan B

Eine neue Ausbildung zu beginnen, also den Ausbildungsplatz zu wechseln, sollte gut geplant sein – am besten ist es, wenn man noch vor der Kündigung einen neuen Ausbildungsplatz sucht. So hat man bessere Chancen bei der Bewerbung, da ersichtlich ist, dass die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz nicht aus einer Kündigung resultiert. Erst wenn der neue Platz sicher ist, sollte der Azubi eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag anstreben.