Ausbildung

Pflichten in der Lehre

Eine Kündigung wegen eines schlecht geführten Berichtshefts? Unvorstellbar für viele Azubis. Tatsächlich ist der ordentlich geführte Ausbildungsnachweis aber eine Pflicht des Auszubildenden. Was gehört noch dazu?

Erst vor ein paar Wochen hat Johannes Burtscheidt seine Ausbildung auf einem Sauen- und Mastschweinebetrieb mit Ackerbau im Kreis Coesfeld begonnen. Von seinen Rechten und Pflichten in der Ausbildung erfuhr der 18-Jährige über den Ausbildungsberater.

Genauer informiert hat er sich allerdings noch nicht. Auch in der Berufsschule oder auf dem Betrieb wurde das Thema bisher nur grob angeschnitten. Rechte und Pflichten der Auszubildenden sind im Berufsbildungsgesetz (BBG) festgelegt.

Was muss, das muss

Wenn Johannes Burtscheidt seine Pflichten näher betrachtet, fällt ihm eins auf: Vieles ist für den jungen Landwirt selbstverständlich. „Wenn es mir nicht gut geht und ich nicht zur Arbeit kommen kann, ist klar, dass ich meinem Chef Bescheid gebe“, sagt der Auszubildende. Wer sich nicht im Betrieb krank meldet, muss mit unangenehmen Folgen rechnen: Laut Arbeitsrecht kann es zu Lohnkürzung, einer Abmahnung oder sogar zu fristloser Kündigung kommen. Spätestens nach drei Krankheitstagen braucht der Ausbildungsbetrieb außerdem ein Attest.

Über das Verhalten in der Berufsausbildung informiert § 13 im BBG: Auszubildende müssen zum Beispiel die Aufgaben, die der Ausbilder ihnen im Rahmen der Ausbildung aufträgt, erfüllen und den Anweisungen folgen. Vor allem bei potenziell gefährlichen Arbeiten ist das wichtig. Das dient dem Schutz der Berufsanfänger.

Wer sich genauer über seine

Rechte und Pflichten informieren möchte, kann die Ausbildungsberater fragen. Eva Niederdalhoff ist seit Kurzem für...