Ohren auf im Straßenverkehr

Kopfhörer oder Ohrstöpsel liefern die Musik vom Smartphone oder MP3-Player direkt ins Ohr oder erleichtern uns das Telefonieren unterwegs. Doch im Straßenverkehr birgt genau das Probleme, wie die Deutsche Gesell­schaft für Unfall­chirurgie (DGU) mitteilt.

Hupen und Klingeln oder ein herannahendes Fahrzeug sind leicht zu überhören. Dabei sind Verkehrsteilnehmer laut Straßenverkehrs­ordnung dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht beeinträchtigt wird. So sind Kopfhörer auf dem Fahrrad verboten bzw. nur dann erlaubt, wenn die akustische Wahrnehmung nur unwesentlich beeinträchtigt ist. Das Tragen von Ohrstöpseln ist in einem Ohr erlaubt, wenn man mit dem anderen Ohr alles wahrnehmen kann. Für Fußgänger und Jogger gibt es keine solche gesetzliche Einschränkung. Die DGU rät, ganz auf Ohrstöpsel und Kopfhörer im Straßenverkehr zu verzichten. Gee