Es ist ein bedeutender Schritt: Die erste eigene Wohnung, ganz ohne die Eltern. Für junge Menschen bedeutet das die große Unabhängigkeit. Der Weg zur großen Unabhängigkeit führt in vielen Fällen aber erst einmal über die große Unsicherheit.
Gemeinsam oder einsam?
Rund ein Viertel der deutschen Studenten lebt laut des Deutschen Studentenwerks (DSW) in einer Wohngemeinschaft. Bunte WG-Partys, gemeinsam kochen und fernsehen – für viele der Inbegriff des Studentenlebens. Tatsächlich bringt das Zusammenwohnen mit anderen Studenten einige Vorteile: Kosten lassen sich teilen und um organisatorische Fragen kümmern sich alle zusammen.
Vor allem für Erstsemester kann die WG eine Art Ersatzfamilie werden. Über Mitbewohner, deren Freunde und Freundesfreunde fällt es leichter, Kontakte zu knüpfen. Gleichzeitig bietet das WG-Leben auch Konfliktpotenzial. Angefangen bei den unterschiedlichen Hygiene-Ansprüchen bis hin zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer in eine Wohngemeinschaft zieht, sollte auch mal fünf gerade sein lassen können.
Die Einzelwohnung ist eine Alternative zur WG. Hier gelten die eigenen Regeln. Einen Putzplan oder Mitbewohner, die bis spät in die Nacht ungeliebte Gäste einladen, gibt es nicht. Dafür aber eine höhere Rechnung am Monatsende. Die gesamten Kosten etwa für Miete, Internet oder die neue Geschirrspülmaschine fallen auf den Einzelnen zurück. Wer sich aussperrt, hat keinen Mitbewohner, der zu Hilfe eilt. Rund 20 % der Studenten entscheiden sich derzeit für die eigene Wohnung oder das Zusammenleben mit dem Partner.
Immer mittendrin
Einen Kompromiss zwischen WG und Einzelwohnung bieten Studentenwohnheime. Sie werden in der Regel vom Studentenwerk betrieben. Das eigene möblierte Zimmer ist abschließbar. Küche und Badezimmer nutzen alle gemeinsam. Die Wohnheimbewohner treffen sich in der Küche oder in den gemeinsamen Aufenthaltsräumen zum Quatschen oder für Partys. Mitmachen ist aber kein Muss. Einziger Nachteil zu der WG: Die Mieter werden vom Studentenwerk ausgewählt. Es gibt kein Mitspracherecht. Dafür liegen Studentenwohnheime fast immer in Uninähe. Im Vergleich zu anderen Wohnoptionen sind sie zudem meist günstiger.
Doch gerade wegen des niedrigen Preises sind Wohnheimzimmer sehr gefragt. In den meisten Studentenstädten zieht sich die Warteliste ins Endlose. Es empfiehlt sich, seinen Namen schon vor dem Studienbeginn auf die Warteliste zu setzen. Wird’s dann doch nichts mit dem Studienplatz, geht das Zimmer einfach an den Nächsten auf der Liste.
Die Wohnungsbesichtigung
Spätestens mit der Zusage für einen Studienplatz beginnt die Wohnungssuche. WG-Zimmer lassen sich finden über Online-Portale wie wg-gesucht.de oder wgfinden.de. Oft erhalten Wohngemeinschaften speziell zu Semesterbeginn aber sehr viele Anfragen. Die Chancen, eine gute WG in Uninähe zu finden, sind daher gering. Manchmal kann es helfen, einen Blick in die Zeitung zu werfen oder schwarze Bretter an der Uni und in lokalen Supermärkten abzuklappern. Auch über Facebook veröffentlichen WGs ihre freien Zimmer. Genau wie WG-Zimmer finden sich Einzelwohnungen über diese Wege. In vielen Städten gibt es zudem örtliche Onlinenetzwerke für Immobilien.
Sobald ein Besichtigungstermin feststeht, beginnt die Vorbereitung. Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes NRW, kennt sich in Fragestellungen rund um das Thema Mietwohnung aus. „Es hilft, sich vorab eine Checkliste zu machen und die Wohnung kritisch darauf zu prüfen“, rät die Expertin. Vorhandene Parkplätze oder ein Kellerraum könnten Merkmale auf der Liste sein. Es hilft, einen Freund, eine Freundin oder auch die Eltern mitzunehmen. Vier Augen sehen mehr als zwei. An Besichtigungsterminen in WGs geht es neben den Beschaffenheiten der Wohnung besonders um die Menschen. Was stellen sich potenzielle Mitbewohner unter dem WG-Leben vor? Geht es eher um eine Zweck-WG, um Kosten zu sparen oder um die Gesellschaft?
Die Mietpreise sind ein großes Thema: Ein Mietspiegel gibt einen Vergleich der üblichen Mietpreise in der Region. Auch der Mieterbund unterstützt in Fragen rund um die Wohnungsmiete. Der Preis allein ist aber nicht alles: „Zu den Kosten für die Wohnung gehört nicht nur die Kaltmiete“, warnt Sabine Gottschalk, „Auskunft über die Betriebskosten kann eine Rechnung vom Vormieter geben.“
Der Mietvertrag
Wenn die mündliche Zusage für das Zimmer oder die Wohnung steht, fehlt meist nur noch die Unterschrift auf dem Mietvertrag. Dabei sollte sich der zukünftige Mieter Zeit nehmen, um den Vertrag genau zu lesen. Das Dokument hält die Höhe der Kaution fest. Die Kaution ist eine Sicherheit, die der Vermieter vom Mieter erhält. Oft entspricht sie der Höhe von zwei oder drei Monatsmieten. Bei Auszug zahlt der Vermieter die Kaution zurück, vorausgesetzt die Wohnung ist bei Übergabe intakt.
Im Mietvertrag stehen auch die Pflichten des Mieters, wie Flurreinigung und was später beim Auszug renoviert werden muss. Die Kündigungsfrist sollte nicht zu lang sein. Manche Vermieter beteiligen den Mieter über die Kleinreparaturklausel an Reparaturen im Haus. Eine Obergrenze dabei ist von Vorteil, damit keine unkalkulierbaren Kosten auf den Mieter zukommen.
Mit der Übergabe der Wohnung erstellen Mieter und Vermieter gemeinsam ein Übernahmeprotokoll. Darin sind bestehende Schäden in der Wohnung, zum Beispiel Macken im Parkett, vermerkt. Hier sollte der Mieter auf eine genaue Ausführung achten. „Der zukünftige Mieter sollte sich Aufzeichnungen machen und Fotos schießen“, empfiehlt die Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes NRW. Wird das Protokoll nicht sorgfältig erstellt, kann der Mieter beim Auszug Probleme bekommen.