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Freiwilligendienste im Überblick

In einer aktuellen Debatte zum Wehrdienst diskutieren Politiker, junge Erwachsene wieder zu einem Dienst in der Bundeswehr oder einer sozialen Einrichtung zu verpflichten. Folgende Möglichkeiten gibt es, sich auch freiwillig zu engagieren.

Die wohl bekanntesten Möglichkeiten, sich ein Jahr lang freiwillig zu engagieren, sind das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Darüber hinaus gibt es ­jedoch auch weitere Angebote. Worin liegen die Unterschiede?

Ein FSJ können junge Menschen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren leisten, die ihre Schulpflicht erfüllt haben. Die Dauer variiert zwischen 6 und 18 Monaten. Der Freiwilligendienst besteht aus einer praktischen Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung, wie einem Krankenhaus oder Seniorenheim, sowie begleitenden Seminarwochen. Hier können sich die Teilnehmer mit anderen Freiwilligen über ihr Engagement austauschen. Für die Beschäftigung in Vollzeit erhalten sie rund 400 € im Monat. Ein FSJ ist auch im Ausland möglich. Träger sind zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Für Natur und Gemeinwohl

Beim Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) setzt sich der Freiwillige für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur ein. In den Seminaren erarbeiten die Teilnehmer Ideen für gesellschaftspolitische und ökologische Projekte, die über ihre Arbeit in der Einsatzstelle hinausgehen. Tätigkeiten im FÖJ können praktische Umwelt- und Naturschutzarbeiten, wie Landschaftspflege oder Artenschutz, die Mitarbeit in der ökologischen Landwirtschaft oder der umweltpädagogischen Bildung sein. FÖJler erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von rund 300 €. Dies kann je nach Bundesland variieren.

Der BFD gilt klassisch als Jugend­freiwilligendienst für junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren. Darüber hinaus gibt es ein Angebot für ältere Interessierte ab 27 Jahren (BFD Ü27). Der Freiwilligendienst ist an praktische Tätigkeiten in Einrichtungen des Gemeinwohls geknüpft. Hierzu zählen zum Beispiel Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Kultur- und Denkmalpflege, des Umweltschutzes, des Sports oder der Integration. Die Dauer eines BFDs liegt zwischen 6 und 18 Monaten. Der BFD Ü27 ist auch in Teilzeit möglich. Die Höhe des Taschengelds beträgt maximal 390 € im Monat und kann je nach Träger variieren. Auch hier begleiten Seminare den Freiwilligendienst. Anders als im FSJ müssen sich die Einsatzstellen keinem Träger anschließen.

Weitere Möglichkeiten

Neben den klassischen Freiwilligendiensten gibt es spezielle Angebote, zum Beispiel im Bereich Kultur und Bildung. Das FSJ Kultur bietet Interessierten beispielsweise die Möglichkeit, hinter die Kulissen einer kulturellen Einrichtung zu blicken. Dies kann ein Theater, ein Museum oder eine Bücherei sein. Die Freiwilligen arbeiten in der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit oder der künstlerischen Gestaltung der Einrichtung mit.

Beim FSJ Schule unterstützen ­FSJler Lehrer im Unterricht. Darüber hinaus helfen sie bei Veranstaltungen in Ganztagsschulen und bei der Hausaufgabenbetreuung.

Das FSJ Politik ermöglicht einen Einblick in politische Organisationen, wie Parteien oder Einrichtungen der Landes-, Städte- oder Gemeindepolitik. Auch die Arbeit in Jugendverbänden, Gedenkstätten, Gewerkschaften und Stiftungen ist möglich. So lernen junge Menschen den politischen Alltag in der Praxis kennen.

Wie zwei Freiwillige ihr FÖJ auf einem Schulbauernhof im Kreis Warendorf erlebt haben, lesen Sie im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Ausgabe 32 vom 9. August 2018.

Weitere Informationen zum Thema Freiwilligendienst im Ausland finden Sie hier:

Mit 16 ins Ausland?

von Barbara Veer (23.12.2010)

Meine Tochter möchte im kommenden Jahr nach Abschluss der Realschule ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland machen. Ist das mit 16 Jahren überhaupt schon möglich? Wäre ein Au-pair-Aufenthalt...