Der Ausweis für die Jugendarbeit

Wer in der Jugendarbeit aktiv ist, für den ist die Jugendleiter-Card (Juleica) interessant. Ehrenamtliche können sie bei der Landjugend machen. Wir sprachen mit WLL-Bildungsreferent Christian Peters über die Inhalte.


Wochenblatt:
Herr Peters, Sie haben fast 20 Jahre Erfahrung in der Schulung von Gruppenleitern. Was verbirgt sich hinter dem Begriff Juleica?

Peters: Juleica steht für die Jugendleiter-Card. Sie ist deutschlandweit vereinheitlicht. Mit der Karte beweist der Besitzer zwei Dinge: Zum einen weiß er, wie er eine Jugendgruppe leiten kann und zum anderen zeigt die Karte, dass er sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagiert.

Wochenblatt: Worin liegen denn die Vorteile, wenn ehrenamtlich Aktive die Juleica besitzen?

Peters: Einen großen Vorteil sehe ich vor allem gegenüber den Eltern. Denn wenn Eltern ihr Kind jemandem anvertrauen, der eine Juleica hat, können sie sich darauf verlassen, dass diese Person über Wissen im Umgang mit jungen Menschen verfügt. Das gibt den Eltern Sicherheit, wenn sie ihre Kinder in fremde Hände geben. Hinzu kommt, dass manche kommunale Träger die Vergabe von Geldern für die Jugendarbeit an das Vorhandensein einer Juleica binden. Das ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Wochenblatt: Wie erhalten Interessierte die Juleica?

Peters: Interessierte müssen mindestens 16 Jahre alt und ehrenamtlich aktiv sein. Erforderlich sind eine Erste-Hilfe-Schulung und ein paar weitere Kurse. Dort lernen sie unter anderem, was Aufsichtspflicht bedeutet und wie der Verband, für den sie sich engagieren, aufgebaut ist. Zusätzlich erfahren sie, wie sie die Interessen von Jugendlichen vertreten können und wie die Mittelvergabe im jugendpolitischen System funktioniert.

Wochenblatt: Was lernen die Kursteilnehmer noch in der Schulung?

Peters: Hinzu kommt eine pädagogische Grundqualifikation. Was heißt Gruppe? Was für Rollen gibt es in einer Gruppe? Welche Möglichkeiten hat der Leiter, die Gruppe zu steuern? Die Teilnehmer sollen verstehen, was Leitung bedeutet. Ganz wichtig ist auch, zu erfahren, wo das Geld für Jugendarbeit herkommt. Denn nur wer das versteht, kann Einfluss nehmen und selbst Geld für die Jugendarbeit beantragen.

Wochenblatt: Wem würden Sie die Juleica empfehlen?

Peters: Grundsätzlich ist sie interessant für jeden, der sich in der Jugendarbeit ehrenamtlich engagiert. Auch wenn derjenige nicht direkt mit einer Jugendgruppe unterwegs ist, sondern eher im Vorstand tätig ist. Auf die Vorstandsarbeit legt die WLL bei ihrer Juleica-Ausbildung den Schwerpunkt. Denn wer Vorstandsarbeit macht, nimmt die Interessen seiner Mitglieder wahr.

Wochenblatt: Worin unterscheidet sich die WLL von anderen Jugendorganisationen?

Peters: In der Landjugend ist das typische Leitungsverständnis nicht so ausgeprägt. Sie trennt nicht so scharf zwischen Gruppenleiter und Teilnehmern. Zwar gibt es einen Vorstand, aber die Mitglieder der Ortsgruppen organisieren sich meist selbst.

Wochenblatt: Warum bietet die WLL denn dann überhaupt die Schulung zur Juleica an?


Peters: Die Qualifikation ist den-noch wichtig. Denn Leitung heißt nicht nur das Ausüben von Autorität, sondern auch von Organisation und Vorstandsarbeit. Darum heißt bei der WLL die Schulung auch TüV – fiT für den Vorstand. Sie ist in die beiden Module TüV 1 und TüV 2 aufgeteilt.

Wochenblatt: Was vermittelt die WLL in den beiden Schulungen?

Peters: Die TüV 1 setzt sich aus vier Abenden zusammen, die jeweils einmal im Jahr in den vier Regionen der WLL angeboten werden. Neben den Grundlagen zur Jugendarbeit setzen wir einen Schwerpunkt auf das Fetenrecht. Denn das ist bei der Landjugend ein wichtiges Thema. Manche Ortsgruppen stemmen Scheunenfeten mit über 1000 Gästen. Wir vermitteln, welche Auflagen es gibt und auf was die Ortsgruppe als Veranstalter achten muss. Eng verzahnt mit dem Fetenrecht ist das Notfallmanagement. Wo liegen Gefahrenquellen? An wen wendet man sich im Notfall? Denn wer sich als Veranstalter nicht darum kümmert, ist im Schadensfall haftbar.

Wochenblatt: Was verbirgt sich hinter dem TüV 2-Lehrgang, dem zweiten Teil der Juleica-Ausbildung der WLL?

Peters: Das ist eine Wochenendveranstaltung. Da fahren wir mit den Teilnehmern weg, um nicht nur über Gruppendynamik zu reden, sondern sie auch zu erleben. Da geht es dann, um pädagogische In-halte. Wie trete ich vor einer Gruppe auf? Wie führe ich Gespräche mit Jugendlichen, für die ich verantwortlich bin? Die Fahrt kostet zwar etwas. Doch die Teilnehmer bekommen das Geld zurück, wenn sie die Juleica beantragen.

Wochenblatt: Ist die Juleica auf andere Jungendorganisationen übertragbar?

Peters: Andere Träger der Jugendarbeit sollten die Juleica anerkennen. Denn sie zeigt, dass die Person qualifiziert in der Jugendarbeit ist. So sind zum Beispiel viele Mitglieder der Landjugend auch im Schützenverein oder der Jugendfeuerwehr aktiv. Hat jemand die Juleica über die WLL gemacht, möchte sich aber auch in der Jugendarbeit des Schützenvereines engagieren, braucht er dafür nur eine Unterweisung, wie dieser Verein organisiert ist. Er bekommt für beide Vereine eine Juleica.

Wochenblatt: Muss die Juleica-Schulung aufgefrischt werden? Läuft die Karte irgendwann ab?

Peters: Ja und zwar nach drei Jahren. Dann muss der Besitzer entweder die ganze Schulung erneut machen oder im Laufe der drei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen. Wir bieten im Verlauf des Jahres verschiedene Seminare an, mit der unsere Mitglieder die Juleica verlängern können. Die Flyer zu den Seminaren sind mit einer TüV-Plakette gekennzeichnet. Patrick Otte

Das ausführliche Interview findet ihr in der Wochenblatt-Ausgabe 15/2016 auf Seite 94-95.