BAföG – wie funktioniert das?

Knapp ein Drittel der deutschen Studierenden erhalten derzeit eine Ausbildungsförderung nach BAföG. BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Finanzierung ist deshalb für viele Auszubildenden und Studenten so attraktiv, weil die Hälfte davon „geschenkt“ ist.

Nur die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das binnen 20 Jahren nach Ausbildungs- bzw. Studienabschluss zurückgezahlt werden muss, maximal aber 10.000€. Weiteres Wissenswertes rund ums BAföG erfahrt ihr hier:

  • Der Fördersummenhöchstsatz liegt derzeit bei 670€ pro Monat. Ob überhaupt und wieviel ihr erhaltet, bemisst sich vor allem nach dem eigenen Einkommen und Sparguthaben, dem des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners sowie in der Regel auch nach den Einkünften der Eltern.
  • Die Finanzierung wird nur auf Antrag gewährt. Dieser Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Ein Anspruch nach BAföG besteht erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. ab Beginn der Ausbildung oder des Semesters. Einen Antrag erhalten (angehende) Studierende beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks vor Ort oder als Download hier .
  • Außer Studierenden können unter anderem auch folgende Schüler Leistungen erhalten: von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren schulische Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, etwa zum Kinderpfleger oder Erzieher; von Fach- und Fachoberschulklassen, deren schulische Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen; von Abendhaupt- und Abendrealschulen.
  • Das ausgefüllte Dokument ist mit allen notwendigen Nachweisen, zum Beispiel Belege zum Einkommen der Eltern und Immatrikulations- bzw. Semesterbescheid, beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks einzureichen. Wer zu Beginn des Semesters noch nicht alle Unterlagen beisammen hat, kann vorerst einen formlosen Antrag stellen und die Dokumente nachreichen.
  • Hinweis: Die Bearbeitung der Anträge kann gerade zu Semesterbeginn mehrere Monate dauern.
  • Wer nebenbei arbeitet, muss aufpassen: Er darf monatlich etwa 400€ brutto hinzuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf die Fördersumme hat. Ist der Verdienst höher, verringert sich die Förderung. Gee