BAföG in der Regel zumutbar

Eine Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hilft vielen Studierenden und Schülern, ihre Ausbildung zu finanzieren. Und sich damit – zu relativ günstigen Bedingungen – zu verschulden, ist zumutbar, entschied nun das OLG Hamm.

Schüler erhalten die Leistung nach BADföG als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss. Studierende erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Dieses müssen sie nur bis zu einem Höchstbetrag von 10. 000 € zurückzahlen, auf Wunsch geht das sogar in Raten.

Sich im Studium zu verschulden gefällt allerdings nicht jedem, wie die Stiftung Warentest berichtet. Demnach hat eine 21-jährige Studentin von ihrem Vater gefordert, ihr statt 212€ etwa 380€ pro Monat zu geben, um ihren Lebensunterhalt zu decken.

Einen Antrag auf BAföG wollte sie nicht stellen – eben um sich nicht schon zu Beginn ihres Berufslebens zu verschulden. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte ihre Forderung ab. Sie könne von ihrem Vater nicht mehr Unterhalt verlangen, wenn sich ihr Lebensunterhalt auch durch BAföG-Leistungen decken lässt. Es sei der Studentin zuzumuten, einen „Kredit“ wie die BAföG-Leistungen zu beantragen, da dafür besonders günstige Darlehensbedingungen gelten (OLG Hamm, Az. 2 WF 161/13).