Ausbildungsbeihilfe schon beantragt?

Du hast ab August 2013 eine Ausbildung begonnen und wohnst nicht mehr zu Hause? Dann solltest du dich bei der Agentur für Arbeit erkundigen, ob du Berufsausbildungsbeihilfe bekommst.

Tschüss Hotel Mama“, haben Anfang August zahlreiche Bauernkinder gesagt, die zum Beispiel eine landwirtschaftliche Ausbildung auf einem weit entfernt liegenden Fremdbetrieb begonnen haben. Diese „Azubis“ sollten jetzt prüfen, ob sie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Beihilfe wird als Zuschuss gewährt, sie muss nicht zurückgezahlt werden.

Mehr unter:
www.arbeitsagentur.de (Links: Bürger und Bürgerinnen, Ausbildung, Finanzielle Hilfen, Berufsausbildungsbeihilfe)


Wichtige Voraussetzungen

  • Der Azubi muss eine betriebliche Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, etwa nach der Handwerksordnung, absolvieren. Seit 2010 haben auch Altenpfleger/-innen Anspruch, sofern ein Ausbildungsvertrag nach dem Alten­pflegegesetz vorliegt.

  • Der Azubi muss eine Unterkunft außerhalb vom Elternhaus beziehen.

  • Azubis unter 18 Jahre bekommen die Beihilfe nur, wenn der Hin- und Rückweg vom Elternhaus zum Betrieb mehr als zwei Stunden dauert (deshalb wird die auswärtige Unterbringung nötig).

  • Das Einkommen des Azubis und das seiner Eltern darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

Antrag, Nachweise
Die Agentur für Arbeit Münster/Ahlen gibt Tipps:

  • Die Beihilfe ist bei der Arbeitsagentur am Wohnort zu beantragen. Das ist die Agentur, in deren Bereich der Ausbildungsbetrieb liegt. Die Beihilfe wird ab Antragsbeginn für 18 Monate gewährt.

  • Das Elterneinkommen darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Von Selbstständigen fordert die Agentur den Steuerbescheid aus dem vorletzten Kalenderjahr. Hat ein Bauernkind seine Ausbildung zum 1. August 2013 begonnen, muss man den Steuerbescheid der Eltern für das Jahr 2011 vorlegen.

  • Liegt der Bescheid noch nicht vor oder gibt es andere Probleme mit dem Einkommensnachweis, bei der Arbeitsagentur oder der Buchstelle (Steuerberater) nachfragen, welcher Nachweis beizubringen ist. Armin Asbrand

Den ausführlichen Beitrag mit einem Beispiel findest du im Wochenblatt 44/2013 auf der Seite 94.