Ferienjobs

Arbeiten in der freien Zeit

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Für viele Schüler die ideale Gelegenheit, ihr Taschengeld aufzubessern und erste Schritte in der Arbeitswelt zu machen. Ein paar Dinge sind zu beachten.

Beim Nachbarn auf dem Hof helfen oder im Café kellnern – Ferienjobs sind sehr vielfältig. Bei allen gelten ein paar Grundregeln. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder bis einschließlich dem 14. Lebensjahr nicht arbeiten. Hier gibt es aber Ausnahmen: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen 13-Jährige bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.

In der Landwirtschaft sind drei Stunden täglich gestattet, aber auch nur in diesem Zeitraum. Erlaubt sind nur kindgerechte Tätigkeiten. Dazu zählen leichte Arbeiten in der Ernte und beim Versorgen der Tiere sowie in der Selbstvermarktung.

Pausen beachten

Laut dem Gesetz gibt es für Jugendliche, also 15- bis 17-Jährige, beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen als für die Jüngeren. Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, darf aber nicht länger als vier Wochen und 20 Arbeitstage pro Jahr in den Ferien arbeiten. Außerdem sind schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten tabu. Dazu zählen das Tragen von schweren Gegenständen, der Umgang mit Chemikalien oder die Akkordarbeit.

Schüler, die nicht mehr vollschulpflichtig sind, dürfen während der gesamten Ferien und bis zu zwölf Wochen im Jahr als Vollzeitaushilfe arbeiten. Die Vollzeitschulpflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In NRW liegt sie bei zehn Jahren.

Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf aber für alle nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 und 20 Uhr. In der Landwirtschaft liegt er zwischen 5 und 21 Uhr.

Auch die Pausen sind vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden am Tag müssen die Jugendlichen mindestens eine Pause von 30 Minuten bekommen. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, hat einen Anspruch auf mindestens eine Stunde Unterbrechung.

Kein Mindestlohn

Recht auf den Mindestlohn von 9,19 € haben nur Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind. Für unter 18-Jährige gilt er nicht. Dennoch sollten die Jugendlichen auf eine faire Entlohnung achten. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an, wenn Schüler kurzfristig beschäftigt werden.

Einige Arten der Beschäftigung werden pauschal besteuert. Dabei sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten. Bei den meisten Ferienjobbern fällt aber bis zu 965 € brutto im Monat keine Lohnsteuer an.

Zu empfehlen ist, mit seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Vertrag zu machen, in dem Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn beschrieben sind. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz sollten bei Gewerbeaufsichtsämtern oder Ämtern für Arbeitsschutz gemeldet werden.