Agrartagung vom Ring der Landjugend: Mitgestalten statt bekämpfen

Ob Höfeordnung oder Initiative Tierwohl – rund 200 Fachschüler informierten sich über aktuelle agrarpolitische Themen. Sie waren der Einladung zur 12. Agrartagung in Münster-Wolbeck vom Ring der Landjugend gefolgt.

Der Landwirt macht alles richtig, der Verbraucher versteht es nur einfach nicht“ – dass diese Behauptung zukünftig keinen Bestand mehr haben sollte, verdeutlichte der Vizepräsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Henner Braach. Er forderte er die Fachschüler auf, sich zu fragen, ob die Landwirte wirklich alles richtig machen.


Braach erinnerte die Fachschüler daran, dass gerade in Zeiten, in denen moderne Landwirte als „Drogenhändler“ und „Tierquäler“ beschimpft würden, sie sich agrarpolitischen und gesellschaftlichen Themen stellen müssten. Wenn die Politiker darauf pochen, ein Verbandsklagerecht einzuführen, müsse sich der Berufsstand dagegen geschlossen wehren.

Gleiches gelte für die geplante Abschaffung der Agrardieselbeihilfe. „Bei einem Betrieb mit 50 ha bedeutet eine Abschaffung schnell ein Minus von 1200 € pro Jahr“, erklärte Braach. In seinen Augen sollten die Landwirte sich für eine EU-weite einheitliche Regelung einsetzen. Nur so könne man standortbedingten Nachteilen für deutsche Erzeuger entgegenwirken.

Hofübergabe ist Thema

Zudem konnten sich die Schüler auf der Veranstaltung über eine breite Auswahl an Themen aus dem landwirtschaftlichen Leben informieren. Auf großes Interesse stieß dabei das Thema Hofübergabe. Der Jurist Jörg Uennigmann vom WLV erläuterte die Grundlagen der Höfeordnung und deren Folgen für die Betriebsnachfolger.

Dass der Maststall auf dem Hof bei der Übergabe zum Betrieb gehört, war den meisten Schülern klar. Bei der Frage nach der Photovoltaikanlage auf dem Scheunendach wurden einige jedoch schon unsicher. Uennigmann erklärte, dass diese, solange sie nicht fest mit dem Gebäude verankert, also nur aufgeschraubt ist, bei der Übergabe nicht zum Betrieb gehöre. Er erläuterte den Schülern, dass solche Fälle zu Problemen führen, wenn die Eltern kein Testament haben oder nichts schriftlich festhalten.

Ziel der Höfeordnung sei es, den Hof geschlossen zu vererben und keine Erbengemeinschaft entstehen zu lassen. Die sogenannten weichenden Erben, also die Kinder, die nicht Hoferbe werden, sollten nur so hoch abgefunden werden, dass der Hof nicht ausblute. CS