Wer kann und darf Pferdewirte ausbilden?

Die Ausbildung zum Pferdewirt wird „runderneuert“. Bereits im vergangenen August trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung in Kraft. Am 12. Februar 2011 kam nun auch die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätten hinzu. Sie stellt eine Reihe neuer Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe.

Wie die Landwirtschaftskammer NRW mitteilt, müssen beispielsweise Betriebe zur Ausbildung in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service mindestens 20 Pferde halten und regelmäßigen Kundenkontakt haben. Wer im Schwerpunkt Pferdezucht ausbilden will, muss wenigstens fünf Pferde im aktiven Zuchteinsatz vorweisen. Außerdem müssen Betriebe dieser beiden Fachrichtungen über ganzjährig nutzbare Auslaufplätze sowie entsprechende Flächen und Einrichtungen zur Weidehaltung verfügen. Die klassische Reitausbildung ist in Betrieben mit mindestens drei Springpferden und drei Dressurpferden auf entsprechendem Niveau möglich. Zudem muss für mindestens zehn Pferde im Pferderennen die Anbindung an eine Galopp- oder Trabrennbahn gegeben sein. Für das Reiten in der klassischen Reitausbildung und in den Spezialreitweisen werden neben Außenplätzen auch Reithallen gefordert, um wetterunabhängig ausbilden zu können.

Die Landwirtschaftskammer wird prüfen, ob die ausbildenden Betriebe die neuen Anforderungen erfüllen. Die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in andere Betrieben zu verlagern, soll den Ausbildern helfen, die Vorgaben zu erfüllen. Derzeit absolvieren in Nordrhein-Westfalen nach Mitteilung der Kammer 482 junge Leute die Pferdewirt-Ausbildung in etwa 260 Pferdehaltungsbetrieben.