Was wird aus dem Gütersloher Flugplatz?

Im Frühjahr 2019 hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr den Flugplatz der Briten bei Gütersloh entwidmet. Bund, Kommunen und Naturschutz beraten über eine sinnvolle Nachnutzung des 350 ha großen Geländes.

Im Oktober 2010 hatte die britische Regierung mitgeteilt, ihre Streitkräfte spätestens bis 2020 aus Deutschland abzuziehen. Damals scharrten auch viele Politiker und Naturschützer in Gütersloh und Harsewinkel mit den Hufen. Sie hatten Pläne im Kopf, wie man das 350 ha große Areal im Westen von Gütersloh und östlich von Harsewinkel sinnvoll nutzen könnte. Was ist daraus geworden?

Gelände gehört der BImA

Die letzten Verbände der Briten sind am 3. November 2016 vom Gütersloher Flugplatz abgezogen. Danach fiel das Gelände zurück an die Bundesrepublik Deutschland. Es wird derzeit von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (­BImA) verwaltet.

Im Mai 2012 sprach sich der Rat der Stadt Gütersloh einstimmig gegen eine Wiederaufnahme des privaten Flugverkehrs auf dem Militärflugplatz aus. Die Flugplätze Paderborn und Münster liegen in der Nähe und sind seit Jahren defizitär. Auch die hohen Investitionskosten sprachen gegen einen weiteren Flugplatz in Ostwestfalen.

Pläne für den Flugplatz

In den Beratungen der verschiedenen Akteure unter anderem mit der Bezirksregierung Detmold zeichnete sich alsbald ab, wie das Flugplatzgelände entwickelt und genutzt werden soll:

  • Der größte südliche Teil, etwa 230 ha, der bis an die Ems reicht, soll ins nationale Naturerbe überführt werden und im Eigentum des Bundes verbleiben. Ein Planungsbüro soll einen Entwicklungsplan erstellen, der auch ein Erholungslenkungskonzept für die Bevölkerung vorsieht. Der Bundesforstbetrieb Rhein-Weser und die Biostation des Kreises sollen das zukünftige Naturschutzgebiet betreuen. Auf den Magerrasenflächen des Flugplatzes wachsen zum Beispiel seltene Heidenelken. Ferner brüten dort bedrohte Vogelarten, etwa die Feldlerche, der Große Brachvogel, Wiesenpieper und Rohrweihe. Das Entwicklungskonzept für das Schutzgebiet soll bis 2021 stehen. Die Start- und Landebahn (2,7 km lang, 45 m breit) soll Freiraum bleiben und größtenteils im vorgesehenen Naturschutzgebiet liegen.
  • Auf dem nördlichen Teil des Geländes, wo die Unterkünfte und Hallen der Briten seit Jahren leer stehen, soll ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet entstehen. Es erstreckt sich beiderseits der Bundesstraße 513 auf den Gebieten der Städte Gütersloh und Harsewinkel. Die Gebäude des Offizierskasinos, der vorgelagerte Platz und die Randbebauung sollen als städtebauliches Ensemble wahrscheinlich erhalten bleiben und umgenutzt werden.

Seit Jahren stehen die Backsteingebäude der Briten leer. In diesem Bereich wollen die drei Kommunen ein Gewerbe- und Industriegebiet ausweisen. (Bildquelle: Asbrand)

Kommunen gründen GmbH

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat im Frühjahr 2019 die Flugplatz­eigenschaft aufgehoben. Gleichzeitig ist die luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung erloschen. Damit ist der Weg frei für weitere Planungen.

Um das interkommunale Gewerbegebiet gemeinsam stemmen zu können, haben Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz eine ­GmbH gegründet; daran ist Gütersloh mit 70%, Harsewinkel mit 20% und Herzebrock-Clarholz mit 10 % beteiligt. Die GmbH soll die Flächen von der BImA erwerben. Erst danach wollen die Kommunen B-Pläne aufstellen, mit der Erschließung beginnen und die Gewerbeflächen vermarkten.

Michael Schmidt ist bei der Stadt Gütersloh (100.000 Einwohner) zuständig für die Konversion des Flugplatzes. Die Stadt konzentriere sich momentan darauf, den ersten Bauabschnitt des Gewerbegebietes, etwa 30 ha, zu realisieren. Die erforderlichen Flächen gehören noch dem Bund. Doch die Verhandlungen mit der BImA, räumt Schmidt ein, seien nicht gerade einfach, weil die Bundesanstalt hohe Preise für das Gelände erwarte. „Wir als Kommune streben keinen Gewinn mit der Gewerbeflächenentwicklung an. Wir wollen ansiedlungswilligen Unternehmen attraktive Flächen bieten und damit langfristig Arbeitsplätze vor Ort sichern“, sagt Schmidt.

Neue Flächenverluste?

Müssen die Gütersloher Bauern erneut Landverluste befürchten, weil man für das neue Gewerbegebiet auch noch Ausgleich benötigt? Diese Gefahr sieht Schmidt derzeit nicht. Die BImA wolle für das eigentliche Flugplatzgelände zunächst prüfen lassen, inwieweit man Ökopunkte im geplanten Naturschutzgebiet realisieren könne, sprich wie groß das Aufwertungspotenzial auf den Flächen im nationalen Naturerbe ist. Schmidt: „Die BImA hat uns aber auch gesagt, dass sie Ökopunkte für andere Baumaßnahmen des Bundes benötigt.“

Vor Aufstellung eines B-Planes muss die Bezirksregierung erst ihren Regionalplan anpassen. Die ganze Prozedur könne viele weitere Monate dauern. Schmidt: „Wir hatten uns die Neugestaltung des Flugplatzes schneller vorgestellt. Das Ganze gleicht einem Marathonlauf.“

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