E-Mobilität

THG-Quote selbst verkaufen

Halter von E-Autos können seit Jahresbeginn CO2-Zertifikate verkaufen und damit bares Geld verdienen.

Jedes Elektroauto, kurz E-Auto, spart bei der Nutzung im Vergleich zu einem herkömmlichen Verbrennungsmotor Kohlenstoffdioxid (CO2). Das können Halter solcher Fahrzeuge nun nutzen, indem sie ihre Quote verkaufen. Möglich wird dies über Bündler. Sie sammeln die Quoten vieler E-Autohalter und verkaufen sie. Käufer sind Unternehmen, die nach der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) dazu verpflichtet sind, ihren CO2-Ausstoß zu verringern, wenn sie Strafzahlungen entgehen wollen, indem sie CO2-Zertifikate kaufen.

Hauptsache Halter

862 kg CO2 spart ein E-Auto jährlich im Vergleich zu einem herkömmlichen Verbrennungsmotor – so die Rechnung des Bundesumweltministeriums. Die Werte für Lkw, Transporter und Roller weichen ab. Die jeweiligen Mengen können sich Halter vollelektrischer Gefährte nun zertifizieren lassen. Das ist mit der Treibhausgasminimierungsquote (THG-Quote) festgelegt und gilt für gekaufte sowie geleaste genau wie für finanzierte E-Autos. Voraussetzung: Sie müssen als Halter im Fahrzeugschein stehen. Hybridfahrzeuge sowie Plug-in-Hybrids sind nicht quotenberechtigt.

Händler empfohlen

Rein theoretisch kann jeder Halter eines E-Gefährts seine Quote selbst beim Umweltbundesamt beantragen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die quotenpflichtigen Unternehmen oft große Stückzahlen benötigen und den Verwaltungsaufwand für den Kauf vieler einzelner Zertifikate scheuen. Daher haben sich zahlreiche Zwischenhändler am Markt etabliert. Sie bündeln die Quoten, übernehmen den Kontakt mit dem für die Vergabe zuständigen Umweltbundesamt und verkaufen die Quoten anschließend.

Private und gewerbliche Fahrzeughalter profitieren gleichermaßen. Die Prämienhöhe des Einzelnen hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wagentyp: Die CO2-Einsparungen richten sich nach dem Wagentyp, weshalb der aktuelle Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) notwendig ist.
  • Händler der Quote: Am Markt agieren viele Händler. Meist bieten sie zwei verschiedene Preismodelle an. Zum einen den Festpreis, bei dem der Vermittler häufig 250 bis 300 € pro Jahr und E-Auto garantiert. Die andere Option ist der Verkauf zum variablen Preis. Der Bündler setzt hierbei auf den Echtzeithandel am Quotenmarkt. Der Preis für eine Tonne CO2 variiert zwischen 150 und 580 €.
So klappt der Verkauf der Quote
Die einfachste Möglichkeit, um sich über etwaige Zwischenhändler zu informieren bietet das Internet, entweder unmittelbar auf den Seiten der Bündler oder in Foren. Wichtige Kriterien bei der Wahl sollten sein, wie schnell und zuverlässig Unternehmen die Provisionen auszahlen. Dann heißt es:
1. Fahrzeugschein abfotografieren und beim ausgewählten Anbieter hochladen. Der Schein dient als Nachweis, dass die betreffende Person tatsächlich der Halter ist.
2. Der Bündler prüft und sammelt die Daten und reicht sie beim Umweltbundesamt ein.
3. Das Umweltbundesamt zertifiziert die eingesparten Emissionen und stellt einen Nachweis aus.
4. Der „Agent“ verkauft die Zertifikate mehrerer Halter zusammen an Firmen, die der Treibhausminderungsquote verpflichtet sind.
5. Der E-Autohalter erhält eine jährliche Auszahlung. Die meisten Händler geben an, sie im Januar 2023 auszahlen zu wollen.
Aktuell (Stand 2022) liegt die THG-Quote je Fahrzeug bei 250 bis 375 € und ist für Privatpersonen steuerfrei. Sie variiert zwischen den verschiedenen Anbietern.
Eine Anmeldung ist ganzjährig möglich. Die Anmeldefrist für ein Kalenderjahr endet jeweils am 28. Februar.
Kommentar

Ein Kommentar der Redakteurin Katrin Quinckhardt zur THG-Quote. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)


Greenwashing mit E-Autos?
Der Absatz von E-Autos brummt. 350 000 neu zugelassene vollelektrische Autos meldete das Kraftfahrtbundesamt für das vergangene Jahr – Tendenz steigend. Häufigster Kaufgrund: Umweltschutz. Doch tatsächlich könnte genau das nur bedingt gelingen – weil sich die Industrie mithilfe der E-Mobilisten freikaufen kann.
Unser Klimaziel ist gesetzt: Der CO2-Ausstoß muss bis 2030 um 55 % sinken. Da kommt die E-Mobilität gerade Recht. Wenn E-Autos Strom aus erneuerbaren Energien tanken, stoßen sie im laufenden Betrieb weniger CO2 aus als Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor. Deshalb erlaubt der Staat den E-Autohaltern, diese eingesparten Treibhausgabe (THG-Quote) zu verkaufen. Der Knackpunkt: Die Quelle des Stroms ist dabei egal – der E-Autohalter kann somit Kohlestrom tanken und trotzdem eine THG-Quote verkaufen.
Das Prinzip ist klar, aber: Verkaufen E-Mobilisten ihre Quote, „erlauben“ sie Unternehmen, ihre betrieblichen Bemühungen CO2 einzusparen, zu reduzieren. Der Verkauf avanciert zu einer Art Ablasshandel. Die kaufenden Unternehmen waschen sich ihre Weste weiß. Sie kaufen lieber „Verschmutzungsrechte“, als Geld in den aktiven Umwelt- und Klimaschutz zu investieren.
Manch einem E-Mobilisten passt das. Er überlegt, seine Quote nicht zu beantragen, um die Unternehmen zum klimaschonenden Handeln zu motivieren. Doch das gelingt so nicht. Denn der Staat ist dazu berechtigt, nicht abgerufene Quoten selbst zu versteigern. In Deutschland sollen die Erlöse in Energie- und Klimafonds fließen.
Deshalb: Egal wie der E-Autohalter auch handelt, die Industrie kann sich mit seiner Hilfe freikaufen. Was also tun? Jeder hat die Möglichkeit, den Erlös aus dem Quotenverkauf selbst in den Umwelt- und Klimaschutz zu investieren. Zum Beispiel eine Spende für den guten Zweck. Wehrmutstropfen dabei: Die 20 % Provision, die der Bündler einbehält, entfallen.
Dennoch könnte es ein Weg aus diesem Dilemma der besonderen Art sein. Definitiv wäre dieses Vorgehen nachhaltiger als das Geld in die nächste Playstation oder den nächsten Übersee-Urlaub zu investieren – zumindest aus Sicht der Umwelt.