Sparen für die Sprösslinge

Wer früher Geld für den Nachwuchs zurücklegen wollte, griff zum Sparbuch. In der Niedrigzinsphase macht das aber kaum noch Sinn. Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale rät zum Fondssparen.

Viele Eltern und Großeltern wollen für ihre Kinder und Enkel Geld anlegen, wenn der Nachwuchs zur Welt kommt, damit er zum 18. Geburtstag etwas Startkapital hat. In Zeiten der Niedrigzinsen versprechen klas­sische Anlagen wie Sparbücher kaum noch Rendite und machen bei einer steigenden Inflation real sogar ein Minus.

Wie sich Beträge für die Kleinen sinnvoll anlegen lassen, war Thema bei einem Online-­Seminar der Landfrauen des Kreisverbandes Herford. Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW gab Tipps rund um das Sparen für die Sprösslinge.

Etwas Mut für die Anlage

„Vor 20 Jahren hätte ich noch Festgeld und Sparbriefe empfohlen“, sagt der Finanzexperte. Auch neu abgeschlossene Bausparverträge eignen sich für die Vermögens­bildung nicht mehr. Girokonten, Tageskonten und Sparbücher bringen nur dann was, wenn die Bank Sonderkonditionen für Minderjährige, wie höhere Zinsen, anbietet. Meist ist dann aber das Gesamtguthaben begrenzt.

Zu vernachlässigen sind Lebensversicherungen mit einem festen Auszahlungszeitpunkt als Anlage für Kinder und Enkel. Laut ­Scherf­ling haben sie hohe Kosten und ­eine geringe Flexibilität. „Außer­dem gehören Risikovor­sorge und Kapitalaufbau getrennt“, sagt er.

Wer etwas risikofreudiger ist, für den empfiehlt der Finanzexperte, das Geld am Aktienmarkt anzulegen. Das verspricht eine höhere Rendite, birgt aber auch Risiken. Die lassen sich reduzieren, wenn man das Geld in sogenannten ­ETF-Sparplänen (Exchange Traded Funds) anlegt. Ein ETF bildet die Wertentwicklung eines Börsen­index nach. Am geeignetsten sind ETF-Sparpläne auf einem breit streuenden Weltaktienindex. Außerdem sind solche Sparpläne meist preiswert und flexibel. Es fallen geringe Verwaltungskosten an und die Sparrate lässt sich jederzeit aufstocken, herabsetzen oder sogar aussetzen.

Die aktuelle „Finanztest“ der Stiftung Warentest (Ausgabe 10/2021) hat 19 Wert­papierdepots für Minderjährige unter die Lupe genommen, die auf mindestens einen weltweit investieren­den Aktien-ETF abgeschlossen wurden, und kam durchweg zu ­einem positiven Urteil.

Ralf Scherfling rät, kurz nach der Geburt des Kindes einen ETF-Sparplan anzulegen und ihn mindestens zehn Jahre ruhen zu lassen. Denn Kurseinbrüche wird es geben. Auf lange Sicht entwickelt sich der Aktienmarkt aber positiv. „Wer nicht an das Geld muss, kann schlechte Phasen aussitzen“, sagt er. Je näher die geplante Auszahlung, sprich der 18. Geburtstag, rückt, desto mehr sollte der Aktienanteil abgestockt und in sichere Anlagen wie Sparkonten überführt werden. Denn ein Kurseinbruch kurz vor der Volljährigkeit schmälert die erhoffte Rendite.

Der Name zählt

Egal ob Sparbuch, Aktiendepot oder Festgeldkonto – wichtig ist der Name, auf dem die Anlage läuft. Läuft sie über Eltern oder Großeltern, ist das Geld nur gedanklich für das Kind bestimmt, nicht juristisch. Kommt es zu ­einem Pflegefall oder einer Privatinsolvenz des Erwachsenen, fließt dieses Vermögen in die Berechnung mit ein.

Wird gleich auf den Namen des Kindes gespart, gehört das Geld ausschließlich ihm. Die Eltern dürfen es nur verwalten. Heben sie es vorher ab, kann das Kind später auf die Rückzahlung pochen. Übersteigt das Vermögen 8200 €, wird es mit dem BAföG-Antrag schwierig. Steuerlich kann es sich hingegen lohnen, wenn die Eltern regelmäßig ihren Sparerpauschbetrag von 801 € als Single oder 1602 € als Paar überschreiten.

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