Verkehrssicherungspflicht

Radfahrer von Eiche erschlagen?

Das Land NRW muss 70. 000 € zahlen: Ein Radler war auf dem Wenne-Radweg aufgrund einer morschen Eiche tödlich verunglückt. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat vermutlich seine Verkehrssicherungspflicht auf dem Radweg nicht beachtet.

Im Juli 2014 war ein Radler auf dem Wenne-Radweg bei Eslohe im Hochsauerlandkreis ums Leben gekommen. Der 66-Jährige war auf der ehemaligen, nun als Radweg umgenutzten Bahntrasse entweder gegen eine umgestürzte Eiche gefahren oder der morsche Baum war auf ihn gestürzt, als er die Stelle auf dem Radweg passierte.

Vergleich akzeptiert

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm haben sich die Kläger und das beklagte Land NRW auf einen Vergleich verständigt. Danach zahlt das Land an die Kläger zur Abgeltung der erlittenen Schäden 70 .000 €.

Zur mündlichen Verhandlung hatte das Gericht einen Sachverständigen geladen. Nach dessen Aussage kam in Betracht, dass der zuständige Landesbetrieb Straßenbau NRW seine Verkehrssicherungspflicht am Radweg verletzt haben könnte. Der Wenne-Radweg sei für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet gewesen. Deswegen könnte zur Verkehrssicherung eine bloße Baumbeobachtung durch den Landesbetrieb nicht ausreichend, sondern eine Baumkontrolle geboten gewesen sein.

Baum genauer prüfen

Weiter führte der Gutachter aus: Die umgestürzte Eiche hätte bei einer Baumkontrolle auffallen und dann näher überprüft werden müssen. Dann wäre eine von ihr ausgehende Umsturzgefahr wahrscheinlich erkannt worden. Zudem könnte nach dem Ergebnis bislang vorliegender, weiterer Gutachten festzustellen sein, dass der Verunfallte durch die herabfallende Eiche getötet wurde und nicht seinerseits gegen einen bereits gefallenen Baum gefahren ist.

Am Ende der Verhandlung akzeptierten die Parteien den Vorschlag des Gerichtes. Das Land zahlt den Klägern 70  000 €. Damit sind alle Schäden ausgeglichen (Az. 11 U 101/17).