Öffentlichkeitsarbeit

Neue Blickwinkel mit Drohnen?

Drohnen für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen? Ein Workshop der Westfälisch-Lippischen Landjugend (WLL) für Landfrauen und Landjugendliche auf Haus Düsse in Bad Sassendorf, Kreis Soest, zeigte Chancen und Grenzen.

Ob eine Ankündigung zum Hoftag, ein Imagefilm, ein Video zur Ernte oder aus dem Stall oder Luftaufnahmen aus dem ländlichen Raum – warum nicht auch Drohnen für die Öffentlichkeitsarbeit in der Landwirtschaft einsetzen? Mithilfe einer Drohnenkamera ergeben sich völlig neue Perspektiven und spektakuläre Filme und Fotos. Allerdings gibt es auch einiges zu beachten.

Landfrauen und Landjugendliche trafen sich zum Drohnen-Workshop unter Leitung von Dennis Welpelo (li., Westfälisch-Lippische Landjugend) auf Haus Düsse. (Bildquelle: Gruppe)

Wie Öffentlichkeitsarbeit mit Drohnen gelingt, wo die Grenzen des Einsatzes liegen, und wie die rechtliche Lage momentan aussieht, zeigte ein Workshop der Westfälisch-Lippischen Landjugend (WLL) für Landfrauen und Landjugendliche auf Haus Düsse in Bad Sassendorf, Kreis Soest.

Kamera-Drohnen im Einsatz

So klein wie sie auch sind: Für Drohnen gilt eine Versicherungspflicht! (Bildquelle: Kopf)

Referent Dennis Welpelo, der selbst gern Drohnen fliegt und mit den unbemannten Flugobjekten Filme für die Landjugend dreht, hatte zwei Modelle mitgebracht. Zunächst ließ er die „DJI Tello“ in die Luft steigen. Anschließend hob die „DJI Spark“ ab. Diese Mulicopter sind überraschend klein und handlich. „Beides sind sehr gute Einsteiger-Modelle“, erklärte der Mulicopter-Pilot Welpelo. Davon konnten sich auch die Teilnehmer, zum Teil blutige Anfänger, im praktischen Teil überzeugen. Nach kurzer Zeit mit etwas Übung steuerte jeder die Drohnen per Fernbedienung bzw. Smartphone durch die Luft. „Eine Kamera-Drohne ist nichts anderes als eine Kamera, nur die Handhabung ist anders und anfangs gewöhnungsbedürftig“, betonte Welpelo. Aber mit etwas Übung klappt es, ermunterte er, „der große Vorteil an Drohnen gegenüber Spiegelreflex- oder Handkameras ist, dass man mit ihnen auf einfache Weise ungewöhnliche Aufnahmen aus der Luft oder auch nah am Boden machen kann.“

Flugverbot für Drohnen

In genau diesem Punkt liegt allerdings auch die Grenze ihres Einsatzes. Drohnen dürfen nur über bestimmte Orte fliegen, etwa über den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb. Nach aktueller Gesetzgebung gilt:

  • Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen, Wohngebiete, Naturschutzgebiete, Flugplätze, Behörden, Industrieanlagen oder Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte fliegen.
  • Außerdem schreibt die Verordnung eine Kennzeichnungspflicht vor. Drohnen ab 250 g Gewicht müssen mit einer Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers versehen sein.
  • Für Drohnen ab 2 kg ist sogar ein Kenntnisnachweis des Piloten erforderlich.
  • Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweise geflogen werden.

Tipps zum Filmemachen

Auch gibt es technische Grenzen des Drohneneinsatzes beim Fotografieren und Filmemachen. Zum Beispiel ist es falsch, von nun an, alles und jederzeit mit der Drohne zu filmen. Richtig ist, nur überlegte Szenen zu filmen. "Weniger ist mehr“ lautet der Ansatz. Für das Filmen, die Kameraführung und Bildgestaltung gab es im Workshop diese Tipps:

  • Es unterscheidet sich nicht vom Filmen und Fotografieren mit der Hand.
  • Bedeutet in erster Linie: Nur filmen, wenn die Drohne ruhig fliegt.
  • Interessante und lebendige Bilder erzeugen: Drohne auf bestimmter Höhe rückwärts fliegen lassen. Die Kamera im Flug langsam nieder schwenken, während die Drohne steigt.
  • Bilder nach dem Prinzip des goldenen Schnittes aufbauen und aufteilen. Sprich: ein Bild in neun Kästen teilen, die Figur so platzieren, dass sie nicht mittig, sondern auf der Linie daneben platziert wird. So wirken Fotos nicht langweilig.

Fazit: In der Landwirtschaft sind Drohnen nicht nur im Einsatz, um Wildtiere zu beobachten oder um an schwer zugängliche Daten zu Nährstoffversorgung von Pflanzen zu gelangen. Als zusätzliche Technik zum Videodreh und zur Fotografie eröffnen sie der Öffentlichkeitsarbeit neue und interessante Blickwinkel.

Übrigens: Auch wenn Drohnen klein sind, sind sie nicht gerade günstig und können selbst auch Schaden nehmen und verursachen. Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder rein privat als Hobby genutzt wird.


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