Ab dem 1. Mai
Neue Regeln für den Energieausweis
Der Gesetzgeber zieht beim Energieausweis leicht die Schrauben an und nimmt nun auch Makler in die Pflicht. Diese Änderungen gelten ab dem 1. Mai:
Emissionen: Zu den verpflichtenden Angaben im Energieausweis für Wohngebäude gehören ab dem 1. Mai auch die CO2-Emmissionen. Basis dafür ist der CO2-Ausstoß des Heizmediums.
Sorgfaltspflicht: Stellt der Eigentümer Daten bereit, muss er für die Richtigkeit sorgen. Der Aussteller des Energieausweises prüft die Angaben, die Verantwortung liegt aber beim Eigentümer. Falsche Informationen sind eine Ordnungswidrigkeit.
Makler: Neben Verkäufern und Vermietern müssen künftig auch Makler den Energieausweis vorlegen.
Klimaanlagen: Manche Modelle unterliegen einer Inspektionspflicht. Der nächste Termin gehört jetzt in den Energieausweis. Der Grund: Die Anlagen sind oft Stromfresser.
Mehr Beratung: Der Ausweis soll Eigentümern aufzeigen, wie sie ihr Haus sinnvoll modernisieren können. Damit die Empfehlungen mehr Substanz bekommen, gehört zum Ausweis auf Verbrauchsbasis zukünftig auch eine Begehung oder eine Fotoanalyse der Substanz. Sanierungsstände müssen die Eigentümer detailliert angeben.
Ausnahmen: Wer sein Gebäude selbst nutzt oder es nicht neu vermietet, benötigt keinen neuen Ausweis. Auch denkmalgeschützte Gebäude sind ausgenommen.
Die Deutsche Energieagentur führt eine Datenbank mit Fachleuten, die Energieausweise ausstellen dürfen.