Ab dem 1. Mai

Neue Regeln für den Energieausweis

Der Gesetzgeber zieht beim Energieausweis leicht die Schrauben an und nimmt nun auch Makler in die Pflicht. Diese Änderungen gelten ab dem 1. Mai:

Emissionen: Zu den verpflichtenden Angaben im Energieausweis für Wohngebäude gehören ab dem 1. Mai auch die CO2-Emmissionen. Basis dafür ist der CO2-Ausstoß des Heizmediums.

Sorgfaltspflicht: Stellt der Eigentümer Daten bereit, muss er für die Richtigkeit sorgen. Der Aussteller des Energieausweises prüft die Angaben, die Verantwortung liegt aber beim Eigentümer. Falsche Informationen sind eine Ordnungswidrigkeit.

Makler: Neben Verkäufern und Vermietern müssen künftig auch Makler den Energieausweis vorlegen.

Klimaanlagen: Manche Modelle unter­liegen einer Inspektionspflicht. Der nächste Termin gehört jetzt in den Energieausweis. Der Grund: Die Anlagen sind oft Stromfresser.

Mehr Beratung: Der Ausweis soll Eigen­tümern aufzeigen, wie sie ihr Haus sinnvoll modernisieren können. Damit die Empfehlungen mehr Substanz bekommen, gehört zum Ausweis auf Verbrauchsbasis zukünftig auch eine Begehung oder eine Fotoanalyse der Substanz. Sanierungsstände müssen die Eigentümer detailliert angeben.

Ausnahmen: Wer sein Gebäude selbst nutzt oder es nicht neu vermietet, benötigt keinen neuen Ausweis. Auch denkmalgeschützte Gebäude sind ausgenommen.

Die Deutsche Energieagentur führt eine Datenbank mit Fachleuten, die Energieausweise ausstellen dürfen.

Beim Energeiausweis treten zum 1. Mai kleine Änderungen in Kraft. Lale Küçük von der EnergieAgentur.NRW erklärt im Interview, welche Variante zu empfehlen ist und mit welchen Kosten zu rechnen...

Energieausweis notwendig?

von Armin Asbrand (13.11.2014 - Folge 46)

Wir besitzen zwei Wohnungen in einem Gebäudekomplex mit sieben Einheiten. Drei Wohnungen sind vermietet, in vier wohnen die Eigentümer. Jetzt müssen wir eine Wohnung neu vermieten. Für das...