Strukturförderung NRW

Ministerium schnürt Finanzpaket für den ländlichen Raum

Ein knapp elf Mio. € schweres Paket hat das Landwirtschaftsministerium NRW für den ländlichen Raum geschnürt. Die neu ausgerichtete Förderung ist stark nachgefragt.

Rund elf Mio. € investiert das Landwirtschaftsministerium NRW in die Strukturentwicklung des ländlichen Raums. Mit dem Geld werden der Wegebau, der Tourismus und Kleinprojekte gefördert.

Wie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz heute berichtet, sollen insgesamt 4,1 Mio. € als so genannte Regionalbudgets in die LEADER- und VITAL.NRW-Regionen fließen. Mit dem Geld sollen Kleinprojekte, wie die Einrichtung so genannter Coworking-Spaces im Dorf, der Bau einer Schutzhütte für Ausflügler oder die Anschaffung einer mobilen Multifunktionsbühne für lokale Kulturevents gefördert werden.

Die Regionen erhalten für das Jahr 2020 bis zu 180000 € Fördermittel je Region, die sie zur Umsetzung der Projekte an die Träger der Kleinprojekte weiterleiten. Der Fördersatz für die Kleinprojekte kann bis zu 80 % betragen.

4,2 Mio. € für den Wegebau

Rund 4,2 Mio. € erhalten die Kommunen im ländlichen Raum laut Ministerium für den Ausbau und die Modernisierung von Wirtschaftswegen für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und zur Umsetzung ländlicher Wegenetzkonzepte. Der Zuschuss beträgt 60 %, maximal 500000 €.

Finanzspritze für den Tourismus

Weitere 2,3 Mio. € sollen für touristische Infrastrukturen und Freizeitinfrastrukturen mit lokalem oder regionalem Bezug sowie für Sportgelegenheiten bereitgestellt werden.

Neu ausgerichtete Förderung ist stark gefragt

Die neu ausgerichtete Förderung des Landwirtschaftsministeriums zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums ist gefragt. „Für 2020 konnten bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt über elf Millionen Euro für 62 Projekte in 58 Gemeinden und Regionen bewilligt werden“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Finanziert werden die Maßnahmen aus Mitteln des Sonderrahmenplans zur Ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).


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